Schutzvorkehrungen gegen die Blauzungenkrankheit

Bisher gibt es keine Fälle im Kreis Ahrweiler, der am Dienstag zum Sperrgebiet erklärt wurde

Kreis Ahrweiler. (ln) Zum Schutz vor der so genannten Blauzungenkrankheit sollten Wiederkäuer haltende landwirtschaftliche Betriebe Schafe, Ziegen und Rinder über Nacht möglichst in den Ställen lassen. Diese Empfehlung spricht jetzt das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler aus, nachdem im niederländischen Kerkrade und im Dreiländereck Deutschland, Niederlande und Belgien entsprechende Verdachtsfälle aufgetreten sind.

Aus diesem Grund hat jetzt das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz die Kreise Ahrweiler, Daun, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Neuwied, die Stadt Koblenz und einige Gemeinden von Cochem-Zell zum Sperr- und Beobachtungsgebiet erklärt. Für diesen Bereich gelten vor allem Transportbeschränkungen.

Die genannten Tierarten dürfen nicht aus dem Sperrgebiet gebracht werden, während der Transport innerhalb des Gebietes erlaubt ist. Die Transportfahrzeuge sind generell nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren. Transporteure von Schafen und Ziegen müssen im Besitz eines Dokumentes sein, das Angaben zum Betrieb, Tierhalter, Anzahl der Tiere und Anschrift des Empfängerbetriebes enthalten muss. Eine Stallpflicht ist bislang nicht zwingend vorgeschrieben, sondern wird lediglich empfohlen.

Ebenso werden Wanderschäfer gebeten, mit ihren Tieren nicht versehentlich in ein Gebiet zu wandern, das entsprechenden Beschränkungen und Bestimmungen unterliegt. Das gelte auch für Zirkusbetriebe, die Ziegen und Schafe halten.

"Dabei handelt es sich zunächst um Vorsichtsmaßnahmen. Bisher wurde die Krankheit in Deutschland noch nie nachgewiesen", erklärt Otto Gaudlitz, Leiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Ahrweiler. Wie das Veterinäramt an der Ahrweiler Wilhelmstraße betont, ist die anzeigepflichtige Tiererkrankung für den Menschen völlig ungefährlich.

Auch beim Genuss von Fleisch- oder Milchprodukten bestehe keinerlei Infektionsgefahr. Die Krankheit sei bisher nur südlich der Alpen aufgetreten, wo sie durch spezielle und nur dort vorkommende Stechmückenarten auf Schafe, Rinder und Ziegen übertragen werde. Dagegen sei die Seuche nicht von Tier zu Tier direkt übertragbar.

Experten gingen jedoch davon aus, dass die Stechmücken durch Wind große Entfernungen zurücklegen könnten. An der Blauzungenkrankheit würden insbesondere Schafe erkranken. Erst bis zu zwölf Tage nach einer Infektion erkrankten sie an Fieber und seien apathisch. Zudem wiesen sie gerötete Mundschleimhäute auf, bevor die Zunge anschwille und sich blau verfärben werde. Akute Todesfälle seien in dieser Zeit möglich. Rinder könnten Träger des Erregers sein, ohne selbst daran zu erkranken.

Bei Verdacht auf Blauzungenkrankheit sind Tierhalter verpflichtet, dies dem Kreis-Veterinäramt zu melden. Tierhalter sollten sich in den Medien über die weitere Entwicklung des Geschehens informieren.

Für Rückfragen steht das Kreis-Veterinäramt unter der Rufnummer (0 26 41) 97 52 25 zur Verfügung.

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