Landgericht Koblenz Sechs Jahre Haft für Vergewaltiger

KOBLENZ · Das Landgericht Koblenz hat am Dienstag den 36-Jährigen, der eine 18-jährige Buchholzerin in den späten Abendstunden des 27. Juli vergangenen Jahres in einem Waldstück überwältigt und in seinem Auto mehrfach vergewaltigt hat, zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Mit dem von der Verteidigung angekündigten Geständnis tat sich der gebürtige Kölner, der in Windhagen aufgewachsen ist und zuletzt bei einer Freundin in Unkel gewohnt hat, vor Gericht sichtlich schwer. Zunächst gab er an, sich lediglich daran erinnern zu können, wie er die junge Frau angesprochen habe. Darüber hinaus habe er nur noch das Klackern der Schuhe im Ohr, als das Opfer in Unkel geflohen sei.

Erst auf Anraten seines Verteidigers Sven Ingo Kölzsch äußerte sich der Angeklagte ausführlicher zum Tatgeschehen. Demnach habe er mehrere Tage hintereinander massiv Alkohol getrunken sowie Cannabis und Amphetamine konsumiert. Er sei ziellos umhergefahren, um an besagtem Waldstück bei Buchholz einen Halt einzulegen.

Dann habe er die 18-Jährige, die sich auf dem Heimweg befand, von hinten überwältigt, ihr das Mobiltelefon abgenommen, sie zum Auto geführt und auf den Beifahrersitz gesetzt. Dann habe er sie aufgefordert, sich auszuziehen. Anschließend sei er an einen abgelegenen Ort gefahren, um sein Opfer zu vergewaltigen. Zwischendurch habe er die junge Frau mit einem Strick gefesselt, um sie dann erneut zu vergewaltigen.

Schließlich, so die Schilderung des 36-Jährigen, sei er mit ihr zur Wohnung einer Freundin nach Unkel gefahren, um dort weitere sexuelle Handlungen an ihr vornehmen zu können.

Als die 18-Jährige einen Streifenwagen sah, nutzte sie die Gelegenheit zur Flucht und machte die Beamten auf sich aufmerksam. Darauf ergriff auch der 36-Jährige die Flucht. "Ich bin erst in den Rhein gesprungen. Später habe ich meine Wohnung aufgesucht und versucht, mir mit Schlaf- und Schmerztabletten das Leben zu nehmen", sagte der Angeklagte aus.

Sein Geständnis hat allerdings der 18-Jährigen die Aussage vor Gericht nicht ersparen können. Ruhig und gefasst schilderte die junge Frau das schreckliche Geschehen. Sie habe es unter Todesangst über sich ergehen lassen. Nach der Vergewaltigung litt das Opfer an einer posttraumatischen Belastungsstörung und Angstzuständen. Sie befindet sich noch immer in psychologischer Behandlung.

Laut Gutachten ist die Tat vor allem die Folge einer Persönlichkeitsstörung beim 36-jährigen Angeklagten in Verbindung mit massivem Konsum von Amphetaminen. Die Droge wirke enthemmend und führe zu einer Steigerung der Libido.

Weil zwei weitere Taten mit sexuellem Hintergrund inzwischen infolge der Verjährungsfrist aus dem Bundeszentralregister gestrichen wurden, gilt der Angeklagte als nicht vorbestraft. Der 36-Jährige entschuldigte sich gestern bei seinem Opfer und erklärte, er sei um Wiedergutmachung bemüht.

Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an und verurteilte den Mann zudem zu der Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro.

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