Seit zehn Jahren illegal in Königswinter

Sage und schreibe zehn Jahre lang hat eine Ecuadorianerin illegal in Deutschland gelebt, hat hier zwei Töchter zur Welt gebracht und inzwischen geheiratet. Nun musste sie sich vor dem Königswinterer Amtsgericht verantworten, weil sie all die Jahre gegen das Aufenthaltsgesetz in der Bundesrepublik verstoßen hat.

Seit zehn Jahren illegal in Königswinter
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Königswinter. Sage und schreibe zehn Jahre lang hat die kleine Frau, die jetzt im Königswinterer Amtsgericht auf der Anklagebank saß, illegal in Deutschland gelebt, hat hier zwei Töchter zur Welt gebracht und inzwischen geheiratet. Nun musste sie sich verantworten, weil sie all die Jahre gegen das Aufenthaltsgesetz in der Bundesrepublik verstoßen hat, dazu kam Urkundenfälschung.

1996 ließ die heute 47-jährige Ecuadorianerin ihre drei Kinder in ihrer Heimat zurück und ging das erste Mal nach Deutschland, offiziell als Touristin. 1997 wurde sie aufgegriffen und ausgewiesen, 2000 reiste sie wieder ein, diesmal mit einem gefälschten Reisepass, der sie als Spanierin auswies.

Unter seiner Vorlage beantragte sie 2006 eine Freizügigkeitsbescheinigung, außerdem Kindergeld. Noch heute arbeite sie offiziell über den Reisepass, über den sie auch eine Steuernummer und eine Sozialversicherungsnummer erhalten hat, hieß es. Aufenthaltsrechtlich befindet sie sich in einem Schwebezustand, verfügt lediglich über eine Bescheinigung, die sie als Ecuadorianerin ausweist.

Was sie in Deutschland gemacht habe, wollte Richter Ulrich Feyerabend von der Angeklagten wissen. Da brach die Frau in Tränen aus und erklärte, sie habe immer nur gearbeitet - auch, um ihre Kinder in der Heimat mit Geld zu versorgen. Als Haushaltshilfe und als Hilfe für Senioren war sie vor allem tätig, berichtet sie.

Zunächst habe sie in Bonn gelebt und dann eben in Königswinter, bekam bald zwei Töchter. Inzwischen ist sie verheiratet, und ihr Ehemann will die beiden Mädchen adoptieren. Ihr Aufenthalt in Deutschland könnte deshalb wohl bald legal werden, doch zunächst galt es jetzt, das Strafverfahren beim Amtsgericht in Königswinter zum Abschluss zu bringen.

"Einerseits habe ich größtes Verständnis, andererseits handelt es sich immerhin um zehn Jahre", so der Richter. Einen Anspruch auf Kindergeld hätte die Frau zwar nicht gehabt, andererseits habe sie nicht schwarz gearbeitet, sondern Sozialleistungen gezahlt. Das Urteil: 90 Tagessätze à 20 Euro unter einem Vorbehalt von fünf Jahren. Heißt: Wenn sich die Frau nichts weiter zuschulden kommen lässt, muss sie nichts zahlen.

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