Neue Lockerungen treten in Kraft Ab Freitag sind im Kreis Neuwied wieder Großveranstaltungen möglich

Kreis Neuwied · Ab Freitag tritt im Kreis Neuwied die neue Corona-Verordnung in Kraft. Auch Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen

 Im Impfzentrum des Landkreises Neuwied sind allein im Juni 21 000 Menschen geimpft worden.

Im Impfzentrum des Landkreises Neuwied sind allein im Juni 21 000 Menschen geimpft worden.

Foto: Frank Homann

Eine – mehr oder minder spontane – Nachtschicht hat am Donnerstagabend Frank Laupichler, Leiter des Ordnungsamtes des Kreises Neuwied, eingelegt. Grund der angehängten Arbeitsstunden: Das Land Rheinland-Pfalz hat die Beschlüsse der Landesregierung zur nunmehr 24. Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung bekanntgegeben. Damit die neuen Lockerungen auch beim Bürger ankommen, hat sich Laupichler noch in der Nacht ans Werk gemacht, die neuesten Möglichkeiten zusammenzufassen. 

Kernpunkt: Bereits ab Freitag gelten dank der anhaltend niedrigen Infektionszahlen wieder neue Regeln. Im Kreis Neuwied sind – wie im gesamten Bundesland – unter anderem wieder Großveranstaltungen mit bis zu 5000 Menschen möglich. Ebenso dürfen Clubs und Diskotheken ihre lange verschlossenen Pforten öffnen – generell sind wieder mehr Kontakte erlaubt. Bis zu 350 Besucher können gleichzeitig in den Clubs und Diskotheken Party machen. Voraussetzung seien aber etwa gute Lüftungsanlagen. Und den Zutritt gibt es nur für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Hintergrund: Ende März musste auch der Kreis Neuwied die Notbremse ziehen: Da der Inzidenzwert bei 161,9 und somit am dritten Tag in Folge über der kritischen 100er-Marke lag, sei dieser einschneidende Schritt des Krisenstabes der Kreisverwaltung unumgänglich gewesen, hieß es damals. Die Folge: Nach der Anordnung galten zwischen Rheinbreitbach und Dierdorf strenge Beschränkungen bis Sonntag, 18. April – darunter eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

Doch das ist nunmehr passé: Im Privaten können sich ab Freitag wieder 25 Menschen aus verschiedenen Haushalten treffen. Es darf auch wieder in größerem Rahmen gefeiert werden – mit bis zu 100 Gästen. Für den Innenbereich gilt laut Landesverordnung allerdings nach wie vor die 3-G-Regel: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete. Für Kinder bis 14 Jahre entfällt die Testpflicht generell.

Lockerungen gibt es auch für Mitarbeiter in Restaurants und Geschäften. Sie müssen künftig keine Masken mehr bei der Arbeit tragen, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind. Auch für den Gäste der Gastronomen sind beim Kneipen- oder Restaurantbesuch im Innenbereich kein Test und keine Reservierung mehr notwendig. Weiterhin gelten jedoch das Abstandsgebot, die Pflicht zur Kontakterfassung und die Maskenpflicht – außer am Tisch. Ferner ist das Theken-Verbot aufgehoben: Gäste dürfen jetzt wieder an der Theke sitzen und bedient werden.

Für Zoos, Museen, Galerien und ähnliche Einrichtungen muss nicht mehr wie bisher vorgebucht werden. Auch bei Friseuren, Kosmetikstudios und anderen körpernahen Dienstleistungen entfällt für die Beschäftigten mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht.

Ein wenig komplizierter sind die Regeln beim Sport: Der ist im Freien und innen in einer Gruppe von 50 Personen inklusive der Trainer oder anleitenden Person möglich. Aber: Geimpfte und Genesene zählen bei der Bestimmung der Gruppengröße nicht mit. Beim praktischen Fahrunterricht kann die Maskenpflicht entfallen, wenn sowohl Lehrer als auch Schüler damit einverstanden sind. Dann gilt allerdings die Testpflicht. Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist in Gruppengrößen wie beim Sport erlaubt. Und: Proben sogenannter Laienkultur sind in Gruppengrößen wie im Sport möglich.

Zwei Kommunen im Kreis

sind weiterhin coronafrei

Drei Neuinfektionen meldete die Kreisverwaltung Neuwied am Donnerstag. Die vom Robert Koch-Institut errechnete Inzidenz kletterte somit im Kreis Neuwied von 3,8 am Vortag auf 4,9 – am Dienstag waren es 3,3. Mit Unkel und Bad Hönningen sind weiterhin zwei Verbandsgemeinden ohne aktive Fälle.

Die Positivfälle verteilen sich auf die Kommunen und Verbandsgemeinden wie folgt: Stadt Neuwied: 5 (Infizierte in Quarantäne) / +1 (neue Fälle zum Vortag); VG Asbach: 2/ +0; VG Bad Hönningen: 0/ +0; VG Dierdorf: 1/ +0; VG Linz: 2/ +0; VG Puderbach; 2/ +0; VG Rengsdorf Waldbreitbach: 4/ +2; VG Unkel: 0/ +0.

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