Der Stadt sind die Hände gebunden Anwohner klagen gegen Bebauung des Penaten-Areals in Rhöndorf

Rhöndorf · Der Bebauungsplan erlaubt eine massive Bebauung des Penaten-Geländes in Rhöndorf. Die Politiker reagieren schockiert. Die Anwohner haben mittlerweile Klage eingereicht.

 Im Erdgeschoss eines Gebäudes sollen ein Vollsortimenter mit 1.500 Quadratmetern und ein Getränkemarkt mit 400 Quadratmetern entstehen.

Im Erdgeschoss eines Gebäudes sollen ein Vollsortimenter mit 1.500 Quadratmetern und ein Getränkemarkt mit 400 Quadratmetern entstehen.

Foto: Swift Rhein-Main

Eigentlich sollte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen den Sachstand zum Bauvorhaben der Swift Rhein-Main auf dem ehemaligen Penaten-Gelände nur zur Kenntnis nehmen. Doch die Politik setzte alles daran, irgendwie doch noch Änderungen zu erzielen bei dem vor allem von Anwohnern höchst kritisch gesehenen Bauvorhaben. Die Anwohner haben mittlerweile Klage eingereicht.

Tatsache ist: Es gibt einen Bebauungsplan aus dem Jahr 2004, der 2011 noch einmal etwas modifiziert wurde. Dort sind drei Blöcke für eine Bebauung vorgesehen. Die Swift Rhein-Main ist mittlerweile Eigentümerin des Geländes – und sie hat die Möglichkeiten, die der Bebauungsplan zulässt, ausgenutzt.

Das Ergebnis hat nicht nur die Anwohner entsetzt, sondern auch die Politik „schockiert“, wie Vertreter gleich mehrerer Parteien nach Ansicht der Visualisierung deutlich machten. Die Verwaltung jedoch sieht ihre Hände gebunden. Sie muss die entsprechenden Genehmigungen erteilen – ansonsten droht eine Schadensersatzklage.

Wie sehr das Thema den Beteiligten unter den Nägeln brennt, machten nicht nur die vielen Zuschauer deutlich, die gekommen waren, um die öffentliche Sitzung des Fachausschusses zu verfolgen. Auch der Politik gelang es ganz offensichtlich nur schwer, sich auf die erlaubten Sachfragen zu konzentrieren. Fast alle Parteien fühlten sich genötigt, ihre Fragen so zu formulieren, dass daraus vehemente Statements gegen die Form der Bebauung wurden.

127 Wohneinheiten und eine Tiefgarage

Die Swift Rhein-Main will auf dem Gelände einen Vollsortimenter (Rewe-Markt) mit einer Grundfläche von 1.500 Quadratmetern sowie einen Getränkemarkt mit weiteren 400 Quadratmetern errichten. Zudem sind dort 126 Quadratmeter Gastronomie vorgesehen sowie auf dem Dach Begrünung und ein Spielplatz. Geplant sind darüber hinaus 127 Wohneinheiten und eine Tiefgarage. Dafür ist in Teilen eine sechsgeschossige Bebauung geplant.

Ein Ansinnen, gegen das vor allem die direkten Anwohner Sturm laufen. Doch die Verwaltung sieht wenig Spielraum, wie sie in der Sitzung deutlich machte. „Wenn Sie in der Stadt mit den erlaubten 50 Stundenkilometern fahren, darf sie deswegen kein Polizist anhalten“, versuchte es Fabiano Pinto, Leiter Geschäftsbereich Städtebau, plastisch auszudrücken. „Und wenn es einen gültigen Bauungsplan gibt und der Bauherr sich an diesen hält, dann muss die Verwaltung ihre Zustimmung erteilen. Wir leben in einem Land, wo es nach Recht und Gesetz zugeht.“

Doch das wollten zumindest Teile der Politik nicht akzeptieren. So fragte Klaus Wegner von den Grünen nach der Sinnhaftigkeit eines solchen Entwurfs, möglichen Entschädigungsleistungen für die Anwohner und der Innenstadtschädlichkeit eines Vollsortimenters dieser Größe für die Honnefer City. Pinto aber gab den Ball an die Politik zurück: „Es ist die Aufgabe der Verwaltung, die Beschlüsse der Politik umzusetzen. Ihre Fragen stellen die Autorität dieses Ausschusses infrage, denn dieser hat diese Beschlüsse gefasst.“

Letzte Änderung des Bebauungsplans erfolgte 2011

Er gehe davon aus, dass alle Fragen 2011 bei der letzten Änderung des Bebauungsplans besprochen worden seien. Und schon damals sei die Bebauung so massiv gewesen, wie der Bauherr sie nun plane. Er habe Verständnis für die Anwohner, und heute würde man vielleicht anders planen. Aber: Nicht alle sähen das Projekt negativ. „Es gibt Menschen, die nach Honnef ziehen wollen, aber keinen Wohnraum finden. Der entsteht hier nun. Es gibt auch Rhöndorfer, die sich sehr auf den Vollsortimenter freuen.“

Dass man das Projekt nicht insgesamt verhindern kann, schien den meisten klar – und dass die Politik in der Vergangenheit da etwas verschlafen hatte. Und auch die Interessengemeinschaft „Auf Penaten“ der Anwohner betont, dass sie nicht generell gegen eine Bebauung ist. Daher setzt sie auf Gespräche mit dem Investor – schließlich könnten die Klagen der Anwohner ja zu Verzögerungen führen; vielleicht könnte man diese Zeit nutzen?

Die Verwaltung betonte, sie könne nicht für den Investor sprechend, habe aber den Eindruck, dass dieser „mir scharrenden Hufen in den Startlöchern stehe“. Dennoch versprach Pinto, noch einmal auf ihn zuzugehen. Tatsache aber bleibe: Die Stadt ist an den Satzungsbeschluss gebunden – und der Investor halte die Satzung ein. Entsprechend seien die Bescheide zu erteilen. Diese seien nur nichtig, wenn ein Gericht Fehler im Bebauungsplan erkenne.

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