Zum Schutz von Natur und Umwelt Bad Honnef hat klare Regeln im Siebengebirge

Siebengebirge · Die Stadt Bad Honnef appelliert an die Bürger, die Regeln des Naturschutzes im Siebengebirge zu beachten. Radfahren ist demnach nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

 Im Naturschutzgebiet Siebengebirge ist Radfahren nur auf ausgewiesenen Strecken erlaubt -- und schon gar nicht auf illegalen Mountainbike-Pisten mitten im Forst.

Im Naturschutzgebiet Siebengebirge ist Radfahren nur auf ausgewiesenen Strecken erlaubt -- und schon gar nicht auf illegalen Mountainbike-Pisten mitten im Forst.

Foto: Claudia Sülzen

Weite Teile des Siebengebirges stehen bekanntermaßen unter Naturschutz. Vor diesem Hintergrund gilt es, besondere Regeln zu beachten. Darauf pocht unter anderem die Stadt Bad Honnef und weist darauf hin, dass Radfahren nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt ist. Der Rhein-Sieg-Kreis erinnert zudem daran, Wildtiernachwuchs nicht mitzunehmen.

Im Wald mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, sei zwar erlaubt, so die Stadt Bad Honnef. Zugleich gebe es klare Regeln, damit Spaziergänger sowie Natur und Umwelt geschützt sind. Die wichtigste Regel im Naturschutzgebiet lautet demnach: Mit dem Fahrrad darf nur auf dafür zugelassenen, dauerhaft angelegten und befestigten Hauptwegen gefahren werden. Diese Wege seien im Wegeplan der Naturschutzgebietsverordnung Siebengebirge festgelegt und im Wald mit gelb markierten Dreiecken an den Bäumen deutlich gekennzeichnet, so die Stadt.

Unbefestigte Trassen abseits dieser Wege zu befahren oder gar eigene "Pisten" dafür anzulegen, sei hingegen verboten und könne ein Bußgeld nach sich ziehen. Fußgänger hätten zudem stets Vorrang; Radfahrer dürften Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigen. Radler sollten die Waldwege vorausblickend und mit besonderer Vorsicht befahren, da durch die Oberflächen lange Bremswege verursacht werden und überall mit Hindernissen wie Steinen, Unebenheiten oder Astbruch gerechnet werden müsse.

Der Wald im Siebengebirge liegt im Naturschutzgebiet und ist ein geschütztes Erholungsgebiet. Der Grundsatz gegenseitiger Rücksichtnahme gelte hier wie in allen anderen Lebensbereichen. Zudem sei die Zeit der Frühlingsspaziergänge angebrochen – und damit wachse auch die Wahrscheinlichkeit, dass Spaziergänger in Wald und Flur auf Jungtiere treffen, die von ihren Müttern vermeintlich verlassen wurden, so das Kreisveterinäramt.

Der Appell aber laute: Hände weg vom Wildtiernachwuchs. Es sei normal, dass die Tiereltern ihre Jungtiere kurzzeitig zur Nahrungssuche alleinlassen. Hilfe sei nur dann nötig, wenn junge Wildtiere offensichtlich verletzt sind. Auch dann sollte man nicht spontan handeln, sondern fachkundigen Rat einholen, entweder beim Veterinäramt, beim Jagdpächter oder bei einem Tierarzt. Wer Wildtierkinder einfach so mitnehme, setze die Tiere erheblichem Stress aus. Je nach Tierart könne eine Begegnung überdies auch für den Menschen gefährlich werden, heißt es.

Die Naturschutzgebietsverordnung und der dazugehörige Wegeplan können im Internet eingesehen werden. Fragen zum Radfahren im Wald beantwortet unter anderem auch der Fachdienst Ordnung bei der Stadt Bad Honnef, Gerrit Schöne-Warnefeld, unter der Telefonnummer 02224/184151 oder per E-Mail unter gerrit.schoene-warnefeld@bad-honnef.de

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