Neue Regelung zum Straßenausbau Grundstückseigentümer in Bad Honnef und Königswinter sparen Geld

Siebengebirge · Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderrichtlinie zu den Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht, die vorerst bis 2026 gilt. Was das für die Grundstückseigentümer bedeutet, zeigen etwa Beispiele aus Königswinter-Oberpleis und Bad Honnef.

 Um den Ausbau des Frankenweges gab es Streit. Jetzt ist der Ausbau abgeschlossen - und wird für die Anlieger teils günstiger als befürchtet.

Um den Ausbau des Frankenweges gab es Streit. Jetzt ist der Ausbau abgeschlossen - und wird für die Anlieger teils günstiger als befürchtet.

Foto: Frank Homann

Den 3. Mai 2022 haben sich Peter Koch und Dirk Schneider rot im Kalender eintragen. So wie andere Anlieger der Königswinterer Straße in Oberpleis und weiterer Straßen in Königswinter und Bad Honnef, die bereits ausgebaut wurden oder noch werden. Durch die neue Förderrichtlinie der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümern von Straßenausbaubeiträgen könnten Eigentümer mit großen Grundstücken zum Teil fünfstellige Beträge sparen. Die Förderrichtlinie gilt allerdings zunächst nur bis zum 31. Dezember 2026.