Geständnis vor Gericht Bad Honnefer versteckt Marihuana im Schulrucksack seines Sohnes

Bad Honnef/Bonn · Ein 33-jähriger Mann aus Bad Honnef steht jetzt vor dem Landgericht Bonn. Zum Prozessauftakt räumte er ein, dass er Drogen besaß und mit ihnen handeln wollte. Und auch, dass er Marihuana im Rucksack seines Sohnes versteckt hatte.

 Wegen Drogenhandels muss sich jetzt ein Mann aus Bad Honnef vor Gericht verantworten.

Wegen Drogenhandels muss sich jetzt ein Mann aus Bad Honnef vor Gericht verantworten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor dem Bonner Landgericht muss sich aktuell ein 33-jähriger Vater aus Bad Honnef wegen Drogenhandels in zwei Fällen sowie unerlaubter Abgabe an Minderjährige verantworten. Gleich zweimal binnen eines halben Jahres war die Wohnung des Mannes durchsucht worden. Und damit nicht genug: Als die zweite Razzia unmittelbar bevorstand, versteckte er 97 Gramm Marihuana im Rucksack seines damals 13-jährigen Sohnes und schickte das Kind mit den Drogen zur Schule.

Gleich zu Beginn verlas der Anwalt des mutmaßlichen Dealers eine Erklärung. Der Inhalt: ein Geständnis des offensichtlichen Drogenbesitzes sowie ein kurzer Lebenslauf. Für den ersten Fall räumte der Angeklagte ein, dass er mit den illegalen Stoffen auch handeln wollte. Der Stoff, der bei der zweiten Durchsuchung sichergestellt wurde, sei hingegen ausschließlich für den Eigenkonsum gedacht gewesen, hieß es in der Einlassung des 33-Jährigen.

Der Angeklagte verweist auf eine schwere Jugend

Er habe eine schwere Jugend gehabt, wolle zu den Details aber nur verraten, dass er im Alter von acht Jahren zum ersten Mal Zigaretten geraucht habe; mit zehn habe er zu kiffen angefangen. Im Alter von zwölf oder 13 Jahren seien dann sukzessive Amphetamine, Ecstasy und Kokain dazugekommen. Im Jahr 2007 sei er zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Es folgte eine erfolgreiche Drogentherapie, nach der er rund zehn Jahre lang „clean“ geblieben sei.

Erst im Jahr 2020 habe sein Mandant nach einer Krankheit wieder mit dem Drogenkonsum begonnen, fuhr der Anwalt in der Erklärung fort. Das brachte ihn offenbar in den Fokus der Fahnder, die am 13. August vergangenen Jahres zum ersten Mal seine Wohnung durchsuchten. Sechs Gramm Amphetamin, 31 Gramm Marihuana, 106 Gramm Haschisch, 650 Gramm Marihuana, 75 Gramm einer Ecstasy-Zubereitung sowie ein Samuraischwert, ein Baseballschläger und ein Messer stellten die Beamten in den Räumen in der Bad Honnefer Innenstadt sicher.

Samuraischwert und Baseballschläger in der Wohnung

Dem Vorwurf, die letztgenannten Gegenstände zur Untermauerung seiner Position beim Drogenhandel genutzt zu haben, widersprach der Angeklagte: Samuraischwert und Baseballschläger seien Replikate von Filmrequisiten und nur zur Dekoration seiner Wohnung bestimmt gewesen. Das Messer habe er ausschließlich zur Portionierung der Drogen verwandt. Nach der Razzia habe er versucht, Konsum und Handel aufzugeben, sei aber nur bei Letzterem erfolgreich gewesen, ließ der Angeklagte seinen Anwalt weiter vortragen. Die 0,58 Gramm Amphetamin, acht Gramm Hasch, ein Gramm Marihuana sowie die eingangs erwähnten 97 Gramm Marihuana seien ausschließlich für den Eigenkonsum vorgesehen gewesen. Das Marihuana habe er erst am Vorabend zu einem „unschlagbar günstigen“ Preis erstanden und wollte es mit einer Freundin teilen. Dass er seinen Sohn durch das Verstecken des Marihuanas in dessen Rucksack in seine Sucht hineingezogen habe, tue ihm unendlich leid.

Auch bei der zweiten Durchsuchung stellten die Beamten wieder Waffen sicher: Den Teleskopschlagstock habe er aber nur beschafft, um sich bei seinen abendlichen Runden mit dem Hund gegen Wildschweine zur Wehr setzen zu können.

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