Hilfe für 129 junge Menschen Bad Honnefer Jugendamt hilft 129 jungen Menschen

Bad Honnef · Das Bad Honnefer Jugendamt zieht Bilanz: 2017 wurden 129 junge Menschen erreicht, darunter 17 unbegleitete Minderjährige mit Fluchtgeschichte.

Ein Fazit des regelmäßigen Berichts lautete: „Wenn man gute Beziehungen zu den Familien hat, zahlt sich das offenkundig aus. Das ist vielleicht auch der Vorteil einer kleineren Kommune.“

Worauf Schimkowski konkret abhob: Im Berichtsjahr 2017 wurden nur neun Hilfen von Betroffenen vor der Zeit beendet. Bei den „unplanmäßigen Beendigungen“ liege Bad Honnef damit mit 16 Prozent weit unter dem Landesschnitt von konstant mehr als 40 Prozent. Umgekehrt sieht es beim Parameter wirtschaftliche Situation aus: Im Landesschnitt waren zuletzt 2016 gut 54 Prozent aller Familien, denen Hilfen gewährt wurden, auf sogenannte Transferleistungen angewiesen. In Bad Honnef waren es 2017 aber sogar 59,4 Prozent – ein hoher Wert, so der Bericht.

Grundsätzlich wird bei den Hilfen unterschieden zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Hilfe. Zu den ambulanten Hilfen gehören etwa Erziehungsberatung oder soziale Gruppenarbeit, sozialpädagogische Familienhilfe und Einzelbetreuung. Von teilstationären Hilfen ist die Rede bei Erziehung in einer Tagesgruppe oder Familienpflege. Stationäre Hilfen sind familienersetzende Hilfen, also Heimaufenthalte, Unterbringung in einer Pflegestelle oder betreutes Wohnen.

2017 wurden insgesamt 138 Hilfen (2016: 142) gewährt, davon der größte Anteil ambulant. Schimkowski: „Wann immer es möglich ist, wollen wir mit ambulanten Hilfen Impulse geben.“ Nicht gleichzusetzen sei die Zahl der Hilfen mit der der betroffenen Menschen. Oft griffen mehrere Angebote ineinander oder bauten aufeinander auf. Im Fall von Familien mit mehreren Kindern zähle zudem jede Person einzeln.

2017 wurden 129 junge Menschen erreicht, darunter 17 unbegleitete Minderjährige mit Fluchtgeschichte. Ihnen wurden 19 Hilfen – auch stationärer Art – gewährt, für die eine Erstattung durch das Landesjugendamt erfolgt. Die Zahl der Hilfeempfänger mit ausländischer Herkunft habe denn auch insgesamt um etwa zwei Prozentpunkte zugenommen. Im Landesschnitt liege die Verteilung der Geschlechter. So waren die Hilfeempfänger zu 39 Prozent weiblich, zu 61 Prozent männlich.

Meldungen zu Kindeswohlgefährdung

Ambulante Hilfen schlugen 2017 mit 524.000 Euro zu Buche, teilstationäre Hilfen mit 57.000 Euro. Gut 1,7 Millionen Euro wurden für stationäre Hilfen aufgewendet. Knapp 150.000 Euro waren durch das Jugendamt an andere Kostenträger zu erstatten. Im selben Jahr wurden dem städtischen Jugendamt allerdings rund 1,1 Millionen Euro von anderen Kostenträgern überwiesen, eine recht hohe Summe, da hierbei zwei Fälle aus dem Vorjahr einzurechnen waren. Die bereinigten Kosten für den „gesellschaftlichen Auftrag der Hilfen zur Erziehung“, so Schimkowski, lag damit bei knapp 1,6 Millionen Euro.

Neben den Hilfen zur Erziehung berichteten Schimkowski und Annett Büschmann, Teamleiterin Allgemeiner Sozialer Dienst, über Meldungen zu Kindeswohlgefährdung. 2017 seien 64 Meldungen eingegangen, die jeweils eine Gefährdungseinschätzung zur Folge hatten – ein Anstieg gegenüber 2016 mit 49. Zurückgegangen war die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen von 25 auf zehn.

Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzender Gabi Clooth-Hoffmeister sagte Büschmann: „Jede Meldung führt zu Aktivität des Jugendamtes, jede wird ernst genommen.“ Schimkowski: „Man erschrickt jedes Mal, aber genauso sind wir froh, wenn etwas gemeldet wird. Wir sind hier auf die Zivilgesellschaft angewiesen. Und da gilt: Lieber einmal zu viel als zu wenig.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort