Prozess vor Bonner Landgericht Bad Honneferin verletzt Freund mit einem Messer

BONN/BAD HONNEF. · Eine 24-jährige Frau aus Bad Honnef muss sich derzeit wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Landgericht verantworten. Warum sie ihren Freund mit einem Messer verletzte, soll nun der Prozess klären.

 Vor dem Bonner Landgericht muss sich derzeit eine 24-jährige Frau aus Bad Honnef verantworten.

Vor dem Bonner Landgericht muss sich derzeit eine 24-jährige Frau aus Bad Honnef verantworten.

Foto: dpa

Es war möglicherweise ein tiefes Gefühl von Traurigkeit, das Täterin und Opfer verband: Vor der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat am Donnerstag das Verfahren gegen eine 24-jährige Frau aus Bad Honnef begonnen, der zur Last gelegt wird, ihrem Freund mit einem Messer in den Brustkorb gestochen zu haben.

Weil sie sofort nach dem Stich Hilfe rief, geht die Anklage davon aus, dass sie von einer möglichen Tötungsabsicht wieder zurückgetreten ist. So muss sich die Frau nur wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Eine einfache Jugend hatte die Angeklagte wohl genau so wenig wie das Opfer: Beide verbrachten längere Zeit in Heimen, beide leiden offenbar auch unter psychischen Störungen. Bei ihr manifestiere sich die Erkrankung seit ihrer frühen Jugend unter anderem in Form eines starken Minderwertigkeitsgefühls, ließ die Angeklagte das Gericht zum Prozessauftakt wissen.

Wie ein „Kätzchen auf der Straße“

Kennengelernt hatte sich das junge Paar über den Stiefvater der 24-Jährigen: Der ruhige und zurückhaltende Junge sei ihr sofort sympathisch gewesen, sagte sie dem Gericht. Die folgende Beziehung zu dem fünf Jahre Jüngeren habe für sie etwas von einer Adoption gehabt: Es sei gewesen, wie bei einem „Kätzchen, das man auf der Straße findet“.

Offenbar hatten die beiden rund eine Woche vor dem Tatabend einen Streit und der junge Mann hatte sich seither nicht mehr gemeldet. Als er plötzlich mit einer „Tüte mit Abendessen“ vor ihrer Wohnungstür gestanden habe, sei ihr das sehr merkwürdig vorgekommen, so die Angeklagte im weiteren Verlauf ihrer Befragung.

Im Lauf des Abends habe sie dann immer wieder gefragt, warum er sich nicht gemeldet habe und ihn aufgefordert, ihr in die Augen zu sehen. Die Tatwaffe, ein handgeschmiedetes japanisches Küchenmesser, habe sie bereits lange vor dem Stich aus seiner Verpackung genommen, um sich damit zu beruhigen.

Klinge verfehlte knapp das Herz

Nach eigenem Bekunden war sie während der Heimaufenthalte Opfer sexueller Übergriffe geworden. Daraus, so hatte sie zuvor angegeben, habe sich dann möglicherweise auch ihre Liebe für Messer entwickelt. Nur, wenn sie ein solches in ihrer Nähe wusste, habe sie sich geborgen und sicher fühlen können. Wie genau sich die eigentliche Tat dann zugetragen hatte, konnte die Angeklagte nicht sagen. Jedenfalls habe irgendwann das Messer in der Brust des jungen Mannes gesteckt.

Nach ihrer Aussage hatte sie das Opfer zuvor mehrfach aufgefordert, ihn doch umzubringen. Bereits zu Beginn ihrer Beziehung habe er mit ihr auch über die Möglichkeit eines Doppelsuizids gesprochen. Offenbar verfehlte die Klinge das Herz nur knapp. Das Opfer überlebte nur, weil die Frau sofort nach der Tat den Rettungsdienst alarmierte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort