Jugendorganisation fühlt sich übergangen Baupläne von Bad Honnefer Pfarrheim bleiben umstritten

Bad Honnef · Fehlende Räumen für die Jugendarbeit wirft der Bund der Deutschen Katholischen Jugend dem Neubau-Entwurf des Pfarrheim an Sankt Johann vor. In Sachen Kinderbetreuung ist Bad Honnef hingegen gut aufgestellt.

Die Kritik an den Neubauplänen für das Pfarrheim an Sankt Johann Baptist reißt offenbar nicht ab. Nach den Jugendverbänden rege sich Kritik an den bisherigen Plänen auch bei den erwachsenen Nutzergruppen, teilte Rainer Stens, Vertreter des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Jugendhilfeausschuss, dem Gremium mit. „Es gibt erhebliche Vorbehalte gegen die Planung“, so Stens. In einem weiteren Punkt ging es um die Kindergartenplanung, für die die Stadt bis 15. März die Landeszuschüsse beantragen muss.

Wie berichtet, planen die gemeinnützige Josefsgesellschaft und die Kirchengemeinde in einem Gemeinschaftsprojekt einen Neubau für betreutes Wohnen samt Pfarrsaal. Aus dem Architektenwettbewerb als Sieger hervorgegangen ist ein Entwurf, der galerieartig angeordnete Wohnungen für bis zu 20 Menschen mit Behinderung vorsieht sowie einen Pfarrsaal im Zentrum. Im Erdgeschoss soll es zwei Gemeinschaftsräume geben.

Ein Raumangebot, das den Bedürfnissen der Nutzer nicht gerecht werde, so die Kritik des BDKJ, denn eigene Räume nur für die Jugendorganisationen seien nicht vorgesehen. Zudem würden die Nutzer in keiner Weise in die Planung mit einbezogen, hieß es mehrfach. BDKJ, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Bürgerblock trugen das Thema daraufhin in den Ausschuss, der die Bitte formulierte, die Kirche möge sich mit den Nutzern verständigen.

Kirchenvorstand hält an Siegerentwurf fest

Ein Termin mit allen Nutzergruppen habe mittlerweile stattgefunden, so Stens in seinem Bericht. Bei diesem seien neben dem Siegerentwurf auch die weiteren Entwürfe aus dem bereits abgeschlossenen Architektenwettbewerb vorgestellt worden. Ergebnis einer Abfrage unter den Teilnehmern der Information, so Stens am Donnerstag im Ausschuss: Von 30 Anwesenden habe kein einziger für den Siegerentwurf gestimmt; 27 hätten stattdessen einen anderen Entwurf klar favorisiert.

Gleichwohl halte der Kirchenvorstand bislang an dem Siegerentwurf fest. Stens: „Rechtlich ist das Verfahren nicht zu beanstanden, aber ob es auch moralisch und ethisch ist, das steht auf einem anderen Blatt.“ Das letzte Wort scheint dennoch nicht gesprochen. Laut Stens soll nun unter anderem der Diözesanjugendseelsorger vermitteln; ein Gespräch mit dem örtlichen Kirchenvorstand sei bereits terminiert.

Richtig gut steht Bad Honnef da, wenn es um die Betreuung der Jüngsten geht. Wie Jugendhilfeplaner Julian Schimkowski mitteilte, sei die Stadt hier allgemein gut aufgestellt. Die Versorgung aller Kinder unter drei Jahren liege demnach bei 72 Prozent, ein Spitzenwert in Nordrhein-Westfalen. Schimkowski: „Bad Honnef liegt damit nach wie vor unter den Top zehn in NRW.“ Bei den Kindern über drei Jahren liege die Versorgung sogar bei 98 Prozent, bei den Zwei- bis Dreijährigen ebenfalls bei fast 100 Prozent.

Nachzahlungen für Kindergartenbeiträge sind berechtigt

Auf Nachfrage seitens des Stadtelternrates erläuterte Schimkowski, dass Nachzahlungen für Kindergartenbeiträge ihre Berechtigung hätten. Laut Stadtelternrat hatten sich Eltern bei der Interessenvertretung beschwert, weil Nachforderungen teils für Jahre mit extrem kurzen Fristen und hohen Verzugszinsen versehen worden seien.

Ursächlich sei eine Änderung der Einkommensverhältnisse, die die Eltern auch nach der dem Jugendamt gegebenen Selbstauskunft bei Vertragsabschluss mit der Kita immer angeben müssten. Eine Änderung der Einkommensverhältnisse, zu deren Überprüfung und Nachveranschlagung die Stadt rechtlich verpflichtet sei, könne Rückzahlungen, aber eben auch Nachzahlungen zur Folge haben.

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