Kindergärten und Kitas Beitragsfrage bleibt offen
BAD HONNEF · Die Diskussion über die Beiträge für Kindergartenkinder geht weiter: In der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist keine Entscheidung gefällt worden, ob und wann die geplante Satzungsänderung in Kraft tritt und die Kosten für Eltern damit steigen werden.
Nun soll geklärt werden, wie hoch die Einnahmen und Ausgaben für den Kindergartenbetrieb sowie der Anteil der Elternbeiträge an den gesamten Kosten sind. Diese Zahlen konnte die Stadtverwaltung in der Sitzung am Dienstag nicht nennen, weil sie die Beiträge wegen Personalengpässen seit einem Jahr nicht erhoben hat - der GA berichtete.
"Wir haben den Verdacht, dass mit der Erhöhung der Beiträge der Haushalt auf Kosten der Eltern konsolidiert werden soll", sagte Hansjörg Tamoj, Vertreter der Träger. Der Anteil an den gesamten Kosten, den die Eltern übernehmen sollen, ist bundesweit mit 19 Prozent angegeben. Es sei für die Entscheidung deshalb unumgänglich zu wissen, so Tamoj, wie sich dies in Bad Honnef zusammensetze.
"Schon heute haben wir im Vergleich mit anderen Kommunen hohe Kosten für die Kindergartenbetreuung und exorbitant hohe Kosten für die Offene Ganztagsschule. Wir wollen aber eine kinderfreundliche Stadt bleiben", sagte Tamoj. Die Satzungsänderung ist noch in einem anderen Punkt umstritten: Sollte die Satzung wie ursprünglich geplant am 1. August 2014 in Kraft treten, hätten die betroffenen Eltern ein Sonderkündigungsrecht. Sollten sie davon Gebrauch machen oder ihren Vertrag auf ein geringeres Stundenkontingent hinunterstufen, blieben die Träger der Kindergärten auf ihren Personalkosten sitzen.
Deshalb prüft die Stadt, ob die Auswirkungen von ihr ausgeglichen werden können, ohne die engen Grenzen des Haushaltssicherungskonzeptes zu überschreiten. "Wir stehen hier vor der Quadratur des Kreises am menschlichen Objekt", haderte CDU-Ausschussmitglied Dagmar Ludzay.
Zudem soll auf Wunsch der Verwaltung die Geschwisterkind-Befreiung wegfallen. Die Kommunalaufsicht kritisierte die Stadt dafür, dass sie die Betreuungskosten für das zweite und dritte Kind übernimmt. Diese freiwillige Leistung sei einzusparen. Eine vom Rat längst beschlossene Staffelung ist wegen einer möglichen Ungleichbehandlung nicht umgesetzt worden. Demnach wären Familien mit einem Einkommen von unter 49.000 Euro vom Beitrag befreit gewesen.
Auslöser für die Debatte ist die Offene Ganztagsschule, deren Beiträge bislang noch nicht in einer Satzung geregelt werden. Diese soll nun in die bereits bestehende Satzung für die Kindergärten eingearbeitet werden.