Bebauung in Bad Honnef Bürgerbegehren zum Stadtgarten ist zulässig

Bad Honnef · Die Verwaltung der Stadt Bad Honnef kommt zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren zum Stadtgarten alle notwendigen Kriterien erfüllt. Eine Entscheidung zum Bürgerentscheid ist jedoch noch nicht gefallen.

Das Bürgerbegehren „Rettet den Stadtgarten“ ist zulässig. Zu diesem Schluss kommt die Stadtverwaltung nach Prüfung aller Kriterien in ihrer Vorlage für die Stadtratssitzung am Donnerstag, 11. Oktober. Die Frage, ob der Stadtrat sich dem Begehren anschließen wird oder nicht – und sich damit im letztgenannten Fall ein Bürgerentscheid anschließen würde –, steht in der Sitzung aller Voraussicht nach noch nicht auf der Tagesordnung. Die Stadtverwaltung schlägt dem Kommunalparlament stattdessen vor, zunächst die Satzung für Bürgerbegehren dahingehend zu ändern, dass ein Bürgerentscheid auch per Briefwahl durchgeführt werden kann. Mitte Dezember würde, so das Gremium dem folgt, dann der Stadtrat über Beitritt oder Nicht-Beitritt beraten, so der Beschlussvorschlag.

Wie berichtet, hatte die Bürgerinitiative, die sich im Kern gegen eine Bebauungsplanung für die nördlich vom kultivierten Stadtgarten liegende Fläche wendet, ein Bürgerbegehren angestrengt und 4416 Unterschriften von Unterstützern gesammelt. Die Verwaltung kommt jetzt zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren alle notwendigen Kriterien erfüllt. So sei das erforderliche Quorum von 1658 gültigen Unterschriften erreicht; 2126 Unterschriften seien dafür bis Ende September geprüft worden, 100 waren nicht gültig.

Unterschriftenquorum erreicht

Auch die dem Begehren zugrunde gelegte Frage – „Soll der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 1-144 'Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach' vom 24. April 2018 aufgehoben werden?“ – sei zulässig. Zur Begründung der Initiative stellt die Verwaltung fest: „Sie enthält ein hohes Maß von Wertungen und Erwartungen, die einer Wahrheitskontrolle nicht ohne weiteres zugänglich sind, deren Gewichtung aber Sache des Unterzeichners bleibt.“

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „ausschließlich um die Rechtmäßigkeitskontrolle ohne Beurteilungs- und Ermessensspielraum“ geht: „Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen bei der Entscheidung keine Rolle spielen.“

Stadtrat, Donnerstag, 11. Oktober, 18 Uhr, Aula Siebengebirgsgymnasium, Rommersdorfer Straße 78-82.

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