Das Martyrium begann im August 2009

Bonn · Die Pflegeeltern aus Bad Honnef stehen seit Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Bonner Schwurgericht.

Das Martyrium begann im August 2009
Foto: Roland Kohls

Immer wieder versucht die schwergewichtige Frau vor dem Bonner Schwurgericht Blickkontakt zu ihrem Mann herzustellen, der getrennt durch zwei Anwälte neben ihr auf der Anklagebank sitzt.

Doch der 51-Jährige weicht dem Blick seiner Ehefrau erkennbar aus. Seit dem 22. Juli sind die Eheleute aus Bad Honnef, die als Pflegeeltern den Tod der kleinen Anna verschuldet haben sollen, nun getrennt voneinander in Untersuchungshaft.

Und erst nach dieser Trennung hat der von früheren Bekannten als gutmütig bezeichnete Angeklagte geredet. Und geschildert, was seine heute 52-jährige Frau dem neunjährigen Mädchen, das es bei ihnen besser haben sollte als bei der leiblichen Mutter, angetan haben soll.

In manchen Fällen mit seiner Hilfe, in jedem Fall aber durch seine Untätigkeit. Und als er an jenem verhängnisvollen Abend des 22. Juli dann doch eingriff, war es zu spät: Das Kind war diesmal in der Badewanne zu lange unter Wasser gedrückt worden. Es starb wenig später an den Folgen.

Was das Mädchen nach Angaben des 51-Jährigen vor seinem Tod erleiden musste, wird noch einmal erschreckend deutlich, als Oberstaatsanwalt Robin Faßbender die Anklage verliest. 2008 war Anna vom Jugendamt Königswinter und nach GA-Informationen in Absprache mit der leiblichen Mutter und auf eigenen Wunsch bei den Angeklagten untergebracht worden.

Bereits als kleines Kind wurde Anna wegen Kindeswohlgefährdung aus ihrer eigenen Familie herausgenommen und hatte im Heim und zwei Mal für einige Wochen bei den Angeklagten gelebt. Und da ihre Mutter, die wegen großer eigener Probleme nicht für Anna sorgen konnte, sich nach GA-Informationen stets kooperationsbereit gezeigt hatte, war ihr nie das Sorgerecht entzogen worden - entgegen der anderslautenden Erklärung des Königswinterer Bürgermeisters.

Was der Mutter heute besonders zu schaffen mache, wie ihre Anwältin Martina Lörsch erklärt: Auf Betreiben der Pflegemutter habe die leibliche Mutter Anna nicht mehr sehen dürfen.

Ab August 2009, so die Anklage, begann Annas Martyrium: Sie wurde mit spitzen Gegenständen gestochen, ihr wurden zur Strafe Essen und Trinken entzogen, sie wurde gefesselt und in der Badewanne unter Wasser gedrückt. "15 Mal hat sie in die Wanne gekotet. Sie wurde von der Pflegemutter aufgefordert, ihre Exkremente aufzuessen - was sie auch tat", so der Ankläger.

Schwere Misshand- lung von Schutzbefohlenen in 55 Fällen wirft die Anklage den Pflegeeltern nun vor, im 55. Fall mit Todesfolge, was mit Haft bis 15 Jahre geahndet werden kann. In der Mehrzahl war die Pflegemutter laut Anklage diejenige, die Anna quälte. Doch der Pflegevater sei auch strafrechtlich verantwortlich in den Fällen, in denen er sich selbst nicht beteiligte, weil er nicht einschritt.

Die Pflegemutter bestritt bisher den Großteil der Vorwürfe und erklärte, Anna nur gefesselt zu haben, damit sie sich nicht selbst verletze. Doch Hinweise auf Autoaggressivität ergaben die Ermittlungen nicht. Auch eine Wasserphobie, wie von der Pflegemutter behauptet, bestätigte kein Zeuge. Und vor allem die Aussage ihres Ehemanns strafte ihre Erklärungen Lügen.

Der 51-Jährige will, wie sein Anwalt Sebastian Holbeck erklärt, auch im Prozess reinen Tisch machen. Im Gegensatz zu seiner Frau, deren Verteidiger den Prozessauftakt mit einer Antragsflut torpediert und schließlich erklärt, seine Mandantin wolle sich "schweigend verteidigen", hat der 51-Jährige vor auszupacken.

Wie sehr er aber immer noch die Dominanz seiner Frau fürchtet, zeigt der Antrag seines Anwalts, die 52-Jährige während dieser Aussage aus dem Saal zu entfernen, da sonst die Gefahr bestehe, dass sein Mandant nicht rückhaltlos aussagen könne und somit die Wahrheitssuche gefährdet sei.

Denn der 51-Jährige sei der Manipulation und Dominanz seiner Frau nicht gewachsen. Er stehe auch nach Einschätzung der psychiatrischen Gutachters völlig unter deren Einfluss. Als "Pantoffelheld" hätten Zeugen seinen Mandanten bezeichnet, als einen "Butler mit Ehering", der ihr unterwürfig und devot ergeben sei. Sie sei "die Herrin im Haus" gewesen, der er sich unterworfen habe. Immer. Die Körpersprache des Paares gibt ihm Recht.

Doch Kammervorsitzender Josef Janßen gibt zu bedenken: Wenn der Angeklagte wirklich reinen Tisch machen wolle, dann sei es im Sinne der Glaubwürdigkeit und Plausibilität besser, das in Anwesenheit seiner Frau zu tun.

Dem 51-Jährigen scheint es ernst zu sein. Ohne Zögern nimmt er den Antrag zurück. Und vermeidet nach wie vor den Blickkontakt mit seiner Frau, die ihn kaum aus den Augen lässt. Auf seine Aussage müssen die Zuhörer, die auch aus Bad Honnef gekommen sind, bis Donnerstag warten.

Das Schwurgericht geht von einem langen Prozess aus. Länger als ursprünglich geplant. Am Montag wurde noch eine Zusatzschöffin eingesetzt, weil eine Schöffin Ende März ins Ausland umzieht.

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