Kommentar zu den abgesagten Grafenwerth-Konzerten Die Wurzel allen Übels
Meinung | Bad Honnef. · Am Freitagabend teilte das OVG sein Urteil mit: Die Konzerte bleiben auf Grafenwerth verboten. Veranstalter Ernst-Ludwig Hartz zog vor dieser Entscheidung die Notbremse und verlegte die Konzerte mit Harfenist Andreas Vollenweider sowie Legende Patti Smith nach Bonn beziehungsweise Köln. Den Schwarzen Peter haben andere, findet GA-Redakteurin Claudia Sülzen.
Es wird Monate dauern, bis das Drama um die Konzerte auf der Insel Grafenwerth aufgearbeitet ist. Die zeitliche Abfolge dürfte dabei nicht unerheblich sein. Schließlich war der (angeblich) zu spät, (angeblich) falsch adressierte Antrag ein Argument, auf das sich das Verwaltungsgericht Köln bei seinem Nein berief. Beim Lesen der Begründung drängt sich der Verdacht auf, dass die Kammer nicht umfassend informiert war. Denn man darf einem Profi wie Konzertveranstalter Ernst-Ludwig Hartz nun wirklich glauben, dass er nicht erst Ende Mai, sondern Anfang März die Pfingst-Konzerte beantragt hat – dies überall dort, wo es zu geschehen hat. Unabhängig von der Freitagabend ausstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ebenfalls gegen die Konzerte zog Hartz die Notbremse: Die Auftritte von Andreas Vollenweider und Patti Smith finden statt – aber nicht auf Grafenwerth. Der Klassikabend ist gestrichen.