Schadensersatz vermeiden Diskussion um Penaten-Gelände in Rhöndorf

Rhöndorf · Im Bebauungsplan, der Wohnbauten und einen Supermarkt vorsieht, war die Verkaufsflächengröße nicht begrenzt worden - ein Fehler, den der Planungsausschuss rückwirkend korrigieren will.

 Für die Bauten auf dem Penaten-Gelände gibt es bereits eine Baugenehmigung. Zwei Anlieger haben dagegen geklagt.

Für die Bauten auf dem Penaten-Gelände gibt es bereits eine Baugenehmigung. Zwei Anlieger haben dagegen geklagt.

Foto: Frank Homann

Das Thema hätte der Stadt mächtig schaden können: Die 2011 in den Bebauungsplan für das Penaten-Gelände eingearbeiteten Änderungen, die sich mit den Abmessungen eines Supermarktes befassen, wiesen Verfahrensfehler auf. Der Bauausschuss zog am Donnerstag die Notbremse.

Mit Mehrheit beschloss das Gremium, die Fehler zu heilen – und so das Risiko, dass die Planänderung vor dem Verwaltungsgericht gestürzt werden könnte, zu minimieren. „Stabilisierungsbedarf“, nannte das Geschäftsbereichsleiter Fabiano Pinto: „Grundzüge der Planung sind nicht betroffen.“

Und doch war es ein „brandgefährliches“ Szenario, wie am Rande der Sitzung zu hören war. Denn letztlich wären bei Unwirksamkeit des B-Planes auch Schadensersatzforderungen des Investors gegenüber der Stadt nicht ausgeschlossen. Genährt wurden die Befürchtungen durch die Tatsache, dass zwei Anlieger gegen die schon erteilte Baugenehmigung für das Gesamtprojekt geklagt haben.

Wie berichtet, gibt es für das Gelände einen B-Plan aus 2004, der immer wieder modifiziert und 2011 um Festlegungen für den Markt ergänzt wurde. Diese „2. Änderung“ trat im April 2011 in Kraft. 2017 verkaufte der ursprüngliche Investor das Gelände an ein Joint Venture der Swift Rhein-Main und der Dereco Köln, das nun eine Planung vorlegte – Entwürfe, die angesichts der Massivität nicht nur bei den Nachbarn, sondern auch in der Politik Entsetzen auslösten.

Vorgesehen ist ein zwei- bis viergeschossiger Komplex sowie ein sechsgeschossiger Solitär mit Wohnungen und Geschäftsflächen. Problem vor allem: Die Baulinien sind so gezogen, dass, wie es im Brief der Anlieger heißt, ein „völlig überdimensionierter“ Bau „erschlagende Wirkung auf die nähere und weitere Umgebung hat“.

Den Nachbarn ist die geplante Bebauung insgesamt zu massiv

An den Ausschuss appellierten die Anwohner, den Beschluss nicht zu fassen, „da die eigentlichen Probleme durch das „ergänzende Verfahren nicht gelöst werden und darüber hinaus unklar ist, ob das Verfahren im vorliegenden Fall überhaupt zulässig ist, da schwerwiegende Fehler und nicht nur Ungenauigkeiten vorliegen. (...) Auch uns liegt als Bürgern der Stadt Bad Honnef an einer Umsetzung der Baumaßnahme, die dem Wohl der Stadt und seiner Einwohner dient.“

Man sei zum Dialog bereit, zu konstruktiven Gesprächen sei es aber bisher nicht gekommen. „Nunmehr sollen einige Mängel des Bebauungsplans in einem vereinfachten Verfahren rückwirkend geheilt werden, um dem Investor mit größerer Rechtssicherheit zu seinem Glück zu verhelfen“, so die Anwohner.

Und: „Als Betroffene würden wir uns wünschen, wenn Sie sich dafür einsetzen würden, dass ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird, der auch die Interessen der Anwohner berücksichtigt und einbezieht. Dies können wir in der Vorlage nicht erkennen und sehen eine Chance vergeben, wenn das Vorhaben in dieser Form beschlossen wird.“

Der Ausschuss, der in nicht-öffentlicher Sitzung dem Vernehmen nach auch über mögliche finanzielle Schäden für die Stadt sprach, sah das anders. Die Verwaltung hatte vorausgeschickt, dass sich der Investor an die Vorgaben des Planungsrechts halte und ihm die Baugenehmigung nicht zu verwehren sei. Zwar drehe sich die „Heilung“ nicht um den gesamten B-Plan, sondern „nur“ um die Verkaufsflächenbegrenzung.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung könnte aber den B-Plan komplett betreffen. Der Ausschuss beschloss – bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung der Grünen – Anwendung von Paragraf 214 Baugesetzbuch. Der sieht vor, dass eine Satzung „durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden“ kann.

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