Windpark am Asberg Energieversorger will Verträge ändern

Siebengebirge · Die Verbands- und Ortsgemeinde sollen sich an den Kosten beteiligen. VG-Chef Karsten Fehr will Politikern davon abraten.

 Um die Windbedingungen am Asberg zu messen, wurden Messmasten aufgestellt. Sie wurden inzwischen wieder abgebaut.

Um die Windbedingungen am Asberg zu messen, wurden Messmasten aufgestellt. Sie wurden inzwischen wieder abgebaut.

Foto: Frank Homann (Archivfoto)

Die Arbeiten am Flächennutzungsplan für einen möglichen Windpark am Asberg sind noch nicht abgeschlossen, dennoch wird das Thema Windkraft die Politiker der Verbandsgemeinde im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am kommenden Donnerstag beschäftigen.

Denn wie Verbandsbürgermeister Karsten Fehr am Freitag auf Anfrage bestätigte, möchte die Energieversorgung Mittelrhein (EVM) die Verträge, die sie mit der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden geschlossen hat, gerne verändern. Ganz konkret sollen sich die Kommunen an den Kosten beteiligen – bislang hatte die EVM, die den umstrittenen Windpark an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen betreiben will, diese alleine stemmen müssen. Karsten Fehr betonte am Freitag, er werde dem Verbandsgemeinderat von einer Änderung der Verträge abraten, „weil wir uns dann schlechter stellen würden“.

Wie berichtet, hatten sowohl die Ortsgemeinden Rheinbreitbach, Erpel, Bruchhausen und die Stadt Unkel als auch die Verbandsgemeinde mit dem Energieversorger zu Beginn der Planungen Verträge abgeschlossen. Demnach musste das Unternehmen die entstehenden Kosten zum Beispiel für benötigte Gutachten zum Windpark oder die Planungen übernehmen.

„Da sind“, so Fehr am Freitag, „bislang einige 100.000 Euro zusammengekommen, mit denen wir die Bürger nicht belasten mussten.“ Bisher habe man mit dem Energieversorger stets sehr partnerschaftlich zusammengearbeitet. Er hoffe, dass man auch hier zu einer Einigung komme.

Die EVM teilte dazu gestern mit: Sie befinde sich in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess mit den beteiligten Kommunen zur inhaltlichen Anpassung der bestehenden Verträge. Unternehmenssprecher Christian Schröder zeigt sich jedoch irritiert darüber, dass das Thema nun öffentlich wurde, „Zum jetzigen Zeitpunkt ist lediglich vereinbart, dass wir uns mit den betreffenden Kommunen im Frühjahr über vorgeschlagene Anpassungen in den Verträgen abstimmen wollen; das soll im Rahmen von Ortsgemeinderatssitzungen stattfinden. In den Gesprächen geht es um den bisherigen Verlauf des Projektes und die veränderten Rahmenbedingungen.“

In diesem Zusammenhang sei es auch erforderlich, über eine Anpassung des städtebaulichen Vertrags, der das Verfahren des Flächennutzungsplans beinhaltet, und des Gestattungsvertrags zwischen der EVM und den betreffenden Ortsgemeinden nachzudenken.

„Seit den Vertragsunterzeichnungen sind drei Jahre vergangen, in denen die Parteien gemeinsam an der Planung des Windparks auf dem Asberg und der Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die Windenergienutzung in der Verbandsgemeinde Unkel gearbeitet haben“, so Schröder. Seither habe sich insbesondere der Zeitplan des Projekts in grundlegendem Ausmaß verändert und damit etliche Parameter.

„Als Unternehmen mit wirtschaftlicher und vor allem kommunaler Verantwortung müssen wir auf diese Veränderungen reagieren und zielführende Gespräche mit den Beteiligten führen“, erklärte der Unternehmenssprecher. „Wir werden jedoch keine Aussagen über Dinge treffen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar sind. So ist es auch mit den Kommunen vereinbart.“ Für die EVM gelte nach wie vor: Zuerst werde sie im Dialog mit den Kommunen über die zukünftige Gestaltung der Verträge beraten, dann öffentlich informieren.

Ob dieser neue Wunsch aus Koblenz Auswirkungen auf die Entscheidung über einen Windpark am Asberg hat, ist noch unklar. Klar ist, dass von den ursprünglich geplanten 16 Windkraftanlagen nach dem Vorliegen der verschiedenen Gutachten höchstens fünf übrig geblieben sind. Zwei davon sollen am Auge Gottes stehen, ein Standort, den Fehr persönlich nicht sieht. Dann blieben nur noch drei Räder übrig – ob dies überhaupt noch wirtschaftlich darstellbar ist, dazu wollte sich die EVM in der Vergangenheit nicht äußern.

Allerdings mehren sich auch so die Zeichnen, dass das Projekt vor dem Aus steht. So hatte beispielsweise zuletzt der Rhein-Sieg-Kreis wie auch im Oktober das Bundesamt für Naturschutz „erhebliche Bedenken“ in Bezug auf das Gutachten zum Windpark Asberg, das sich mit der Verträglichkeit der geplanten Anlagen mit dem Flora-Fauna-Habitatgebiet (FFH-Gebiet) Siebengebirge beschäftigt, geäußert.

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