Streit um Konzerte Entscheidung über Ausnahmegenehmigung auf Grafenwerth steht noch aus

Bad Honnef · Keine zwei Wochen mehr, dann soll sich auf Grafenwerth der Vorhang zur „Klassik auf der Insel“ heben – doch auch an Tag zwei nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln ist unklar, ob und wie es weitergeht. Dabei wirft die Genehmigungspraxis des Rhein-Sieg-Kreises Fragen auf.

 Konzertvorbereitungen auf der Insel Grafenwerth wie hier 2019 zum Auftritt von Folk-Legende Joan Baez sind Naturschützern ein Dorn im Auge.

Konzertvorbereitungen auf der Insel Grafenwerth wie hier 2019 zum Auftritt von Folk-Legende Joan Baez sind Naturschützern ein Dorn im Auge.

Foto: Frank Homann

Der Streit um das „Sommer Open Air“ auf der Insel Grafenwerth geht in die nächste Runde: Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Durchführung der Konzerte einstweilen untersagt und damit allem voran die Genehmigungspraxis der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises in Frage gestellt hat, stehen sich Naturschützer und Veranstalter weiter unversöhnlich gegenüber. Der Rhein-Sieg-Kreis hingegen, eigentlicher Adressat der Beschwerde des Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), gab sich am Mittwoch zugeknöpft. Der Beschluss des Gerichts zum BUND-Eilantrag müsse zunächst bewertet werden, hieß es auf GA-Anfrage.

Gericht folgt Ausführungen des BUND

Wie berichtet, war der BUND juristisch gegen die für Juni und Juli geplanten Konzerte vorgegangen. Am Dienstag teilte das Verwaltungsgericht mit, dass der Kreis die Konzerte „einstweilen untersagen“ müsse. In seiner Begründung führte das Gericht aus, die Konzerte seien zum „Schutz der Umwelt vorläufig zu verhindern“. Die Insel liege in einem Landschaftsschutzgebiet. Das Gericht folgte nach eigenen Angaben den Ausführungen des BUND, nach denen die Konzerte gegen Verbote zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets verstoßen würden.

Die Durchführung sei vor diesem Hintergrund nur möglich, wenn der Rhein-Sieg-Kreis infolge einer naturschutzrechtlichen Einzelfallprüfung eine Ausnahmegenehmigung erteile. Das sei hier aber nicht erfolgt. Zudem sei eine negative „Vorbildwirkung“ zu befürchten, wenn Veranstaltungen ohne diese erforderliche Ausnahmegenehmigung stattfinden könnten.

Die Stadt Bad Honnef und der Konzertveranstalter, im Verfahren jeweils beigeladen, teilten mit, die Vorbereitungen für die Konzerte liefen unvermindert weiter. Das Gericht habe lediglich das Genehmigungsverfahren des Kreises kritisiert. Das Versäumte könne nachgeholt werden, zumal Gutachten zur Verträglichkeit mit Natur und Landschaft auch jenseits der bislang nicht erfolgten Einzelfallprüfung durchgeführt und dem Kreis vorgelegt worden seien.

Naturgemäß anders sieht das BUND-Sprecher Achim Baumgartner. Richtig sei, dass das Gericht festgestellt habe, „dass die Veranstaltungen auf der Insel Grafenwerth ohne ein Ausnahme- oder Befreiungsverfahren unzulässig sind“. Damit sei also der „Versuch der Stadt Bad Honnef, der unteren Naturschutzbehörde und der Bezirksregierung Köln, sich von den Vorgaben der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu lösen und beliebig viele Veranstaltungen ohne Einzelfallgenehmigung zuzulassen“ zurückgewiesen worden.

BUND gegen nachträgliche Befreiuung

Aber, so betonte Baumgartner: Schon aus Rücksichtnahme auf die Inselnatur, die bei einer Einzelfallprüfung ja zu berücksichtigen sei, dürften jetzt nicht kurzfristig „für die strittigen Veranstaltungen noch Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden“. Ein solches Vorgehen dürfte keinen Erfolg haben.

Ob nun eine Einzelfallprüfung kommt, dazu machte der Kreis am Mittwoch keine Angabe. Kreis-Sprecherin Rita Lorenz teilte lediglich mit, der Kreis prüfe die „unterschiedlichen Möglichkeiten, die durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts eröffnet sind“. Zu der Frage, warum auf die sonst übliche Genehmigungspraxis verzichtet worden sei, teilte Lorenz mit: „Die Landschaftsschutz-Verordnung hat eigentlich einen Weg zur vereinfachten Zulassung von bestimmten Veranstaltungen vorgesehen. Das Gericht hält die Verordnung aber in dieser Beziehung nicht für tragfähig.“

Kreis: Veränderung des Zulassungsverfahrens

Grundsätzlich handele es sich aktuell „erst einmal um die Veränderung des Zulassungsverfahrens, also um eine formale Frage“. Inhaltlich fange man nicht bei „Null“ an, denn auch im bisherigen Verfahren seien Fragen des Artenschutzes zu berücksichtigen gewesen. Offen sei auch, ob gegen den Beschluss des Gerichtes Beschwerde eingelegt werde. Für diese Entscheidung sei noch Zeit, der Beschluss werde erst nach zwei Wochen bestandskräftig.

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