Ermittlungen gegen Bad Honnefer Jugendamt eingestellt

Bad Honnef · Dem Amt kann im Fall Anna kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden, ihre Pflichten vernachlässigt zu haben. Die Ermittlungen gegen die Stadt Königswinter dauern hingegen an, so die Bonner Staatsanwaltschaft.

Ermittlungen gegen Bad Honnefer Jugendamt eingestellt
Foto: Frank Homann

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen das Bad Honnefer Jugendamt im Zusammenhang mit dem Tod des Pflegekindes Anna eingestellt. Den Mitarbeitern dieses Jugendamtes, so Oberstaatsanwalt Fred Apostel, könne kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden, ihre Pflichten vernachlässigt zu haben. Die Ermittlungen gegen die Stadt Königswinter dauern hingegen an.

Die Nachricht aus Bonn traf einen Tag nach der Eröffnung des Prozesses gegen Annas Pflegeeltern ein, denen der Tod des Mädchens vorgeworfen wird. "Das ist eine Entlastung für unser Jugendamt und die Mitarbeiter", sagte Bürgermeisterin Wally Feiden.

Wie berichtet, war gegen Bad Honnef ebenso wie gegen Königswinter wegen unterlassener Hilfeleistung oder Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen ermittelt worden. Anna wohnte bei ihren Pflegeeltern in Honnef, zuständig war jedoch das Jugendamt der Stadt Königswinter, wo sie zuvor gelebt hatte.

Anlass für die Ermittlungen in Bad Honnef war der Anruf einer Nachbarin an Annas Todestag. Sie teilte einem Mitarbeiter des Honnefer Jugendamtes mit, so Oberstaatsanwalt Apostel, Anna sei tags zuvor vom Balkon der Erdgeschoss-Wohnung gesprungen und weggelaufen. Zudem seien in Honnef Anrufe besorgter Mütter eingegangen, dass Annas Pflegemutter als Tagesmutter ihren Pflichten nicht genüge. Und dafür war Bad Honnef zuständig.

Zum Pflegekind Anna hatten die Mitarbeiter des Honnefer Jugendamtes jedoch nicht die Nähe, die sie zum Handeln verpflichtet hätte - außer bei einer akuten Gefährdung. Diese jedoch sei dem Anruf nicht zu entnehmen gewesen, so Apostel. Daher sei der Hinweis an eine Anruferin, Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt Königswinter aufzunehmen, "aus strafrechtlicher Sicht ausreichend", so Apostel. "Die Staatsanwaltschaft hatte nicht zu beurteilen, ob es von Seiten des Jugendamtes fachlich angezeigt gewesen wäre, selbst Kontakt mit dem Jugendamt Königswinter aufzunehmen."

Sie habe sich gegenüber dem Königswinterer Jugendamt immer kooperationsbereit gezeigt, ließ Annas leibliche Mutter jetzt wissen. Das Sorgerecht sei ihr nie entzogen worden. Zu derartigen persönlichen Details möchte der Königswinterer Bürgermeister aus Datenschutzgründen keine Erklärungen abgeben - und hat dies auch bisher nicht getan, wie er gestern betonte. Auch zur Fortsetzung der Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Stadt Königswinter äußerte sich Peter Wirtz nicht.

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