Fall Anna: Staatsanwalt entlastet Staatsanwalt

Königswinter · Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Kollegen aus Bonn wegen deren Ermittlungen im Fall Anna eingestellt. Ein Bürger hatte Strafanzeige gegen die Bonner Staatsanwaltschaft gestellt.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Kollegen aus Bonn wegen deren Ermittlungen im Fall Anna eingestellt. Ein Bürger hatte Strafanzeige gegen die Bonner Staatsanwaltschaft gestellt, weil diese bereits am 30. Juli 2010 von einer Aktenmanipulation im Königswinterer Jugendamt erfahren habe, jedoch erst mit einer fast siebenmonatigen Verspätung am 23. Februar 2011 mit einer Hausdurchsuchung im Jugendamt reagiert habe.

Damit, so der Bürger in seiner Anzeige, habe die Bonner Ermittlungsbehörde ein objektives Verfahren gegen die Verantwortlichen der Stadt Königswinter vereitelt. Diese Einschätzung teilt die Staatsanwaltschaft Köln, der die Ermittlungen durch Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft übertragen wurden, jedoch nicht. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes hatte Ende Juli 2010 zugegeben, die Akte im Fall Anna ausgedünnt zu haben. Darüber hatte die Stadtverwaltung die Bonner Staatsanwaltschaft direkt informiert.

"Nach eingehender Prüfung Ihres Anzeigenvorbringens und Auswertung des von der Staatsanwaltschaft Bonn zur Verfügung gestellten Aktendoppels des Ermittlungsverfahrens ... habe ich zu Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Bedienstete der Staatsanwaltschaft Bonn keinen Anlass gefunden", teilte die Kölner Oberstaatsanwältin Annegret Quack-Kummrow dem Anzeigenerstatter mit.

Den Ermittlungsvorgängen der Bonner Staatsanwaltschaft sei zu entnehmen, dass eine sorgfältige und vollständige Aufklärung der strafrechtlichen Mitverantwortlichkeit aller mit dem Fall befassten Amtsträger unverzüglich und ordnungsgemäß in die Wege geleitet wurde. Auch der Königswinterer Stadtverwaltung bescheinigt die Oberstaatsanwältin ein vorbildliches Verhalten.

So habe der Bürgermeister "im Hinblick auf die frühzeitig im Raume stehenden Vorwürfe gegen seine Mitarbeiter von Beginn der Ermittlungen an glaubhaft die Bereitschaft gezeigt, die Staatsanwaltschaft Bonn bei ihren Ermittlungen nach besten Kräften zu unterstützen und zu einer rückhaltlosen Aufklärung beizutragen".

Für die Bonner Staatsanwaltschaft sei auch schlüssig dargetan gewesen, dass es bei der Überarbeitung der Akten "ausschließlich um die Beachtung des gesetzlichen Schutzes personenbezogener Daten ging und nicht etwa strafrechtlich relevante Aktenmanipulationen vertuscht werden sollten, um eine Aufdeckung von etwaigen Versäumnissen des Jugendamts bei der Betreuung von Anna zu verhindern".

Der Prozess gegen die Pflegeeltern der neunjährigen Anna, die von ihren Pflegeeltern in der Badewanne ertränkt wurde, soll am 8. September fortgesetzt werden. Dann soll der zurzeit versetzte Jugendamtsleiter Klaus Plate in den Zeugenstand treten.

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