Ehepaar aus Bad Honnef verliert 90.000 Euro Früherer Briefträger lässt Geld aus Rechnungen auf sein Konto fließen
Siebengebirge · Ein Ehepaar aus Bad Honnef hat einen Rechnungsbetrag in Höhe von 90.000 Euro auf ein falsches Konto überwiesen. Nur: Die Eheleute trifft daran keine Schuld. Es war ein früherer Postbote, der einen Weg fand, die Zahlungen auf sein Konto umzuleiten.
Die Opfer hatten die Rechnung über gut 90.000 Euro zügig per Überweisung beglichen. Dennoch flog ihnen nach einigen Tagen eine Mahnung ins Haus. Glaubte das betroffene Ehepaar aus Bad Honnef zunächst noch an ein Versehen, wurde den beiden schnell klar, dass sie zum Opfer eines perfiden Betrugs geworden waren: Vor einem Schöffengericht am Bonner Amtsgericht ist nun ein 35-jähriger Mann aus Trier wegen seiner Beteiligung an den Taten zu zweieinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht befand ihn der Geldwäsche in drei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung für schuldig und ordnete die Einziehung von gut 90.374 Euro für die Hauptgeschädigten sowie eine Vermögensabschöpfung von weiteren 115.634 Euro an.
Dass die Geschädigten ihr Geld bald wiedersehen, ist aber dennoch eher unwahrscheinlich: Der Angeklagte hatte zwar zugegeben, diverse Konten eröffnet zu haben, auf denen das Geld schließlich gelandet war. Er habe aber keinerlei Zugriff auf die Konten gehabt und das Geld sei bei seinen Hintermännern gelandet, sagte der Angeklagte während des Verfahrens. Was war geschehen? Die Ankläger hatten dem Familienvater vorgeworfen, gezielt Rechnungen verschiedener regionaler Bauträger aus einem „nicht näher bestimmten Briefkasten“ gefischt zu haben.
Dann soll er laut Anklage die Kuverts geöffnet und die darin enthaltenen Rechnungen dergestalt verändert haben, dass statt der Kontoverbindung des Rechnungsausstellers nun jene von mehreren eigens von ihm eröffneten Konten im Briefkopf zu sehen waren. Die nichts ahnenden Empfänger überwiesen die Rechnungssumme dann auf das falsche Konto und das Geld war weg.
90.000 Euro wandern auf das falsche Konto
Der Verhandlungstag in Bonn begann noch vor Verlesung der Anklage mit einem Rechtsgespräch zwischen dem Anwalt des Angeklagten, Thomas Ohm, dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und den Richtern. Das Ergebnis verkündete der Vorsitzende des Schöffengerichts dann nach einer knappen Stunde: Wenn der Angeklagte mit einem Geständnis zur Aufklärung beitrage, werde das Gericht eine Freiheitsstrafe zwischen zweieinhalb und drei Jahren aussprechen und der noch in Untersuchungshaft sitzende Familienvater könnte bis zum Antritt der Strafe haftverschont werden. Das Geständnis brachte dann einige neue Erkenntnisse: Der Angeklagte war offenbar nicht an allen elf Anklagepunkten beteiligt und nicht er, sondern unbekannt gebliebene Hinterleute hatten das Geld abgeschöpft.
Er sei in einem Sportstudio angesprochen worden, ob er sich nicht etwas Geld hinzuverdienen wolle, so der Angeklagte im Verfahren. Schnell sei klar geworden, dass es sich dabei um illegale Aktivitäten handeln müsse. Nichtsdestotrotz habe er zugestimmt, mit seinem Foto insgesamt vier Konten zu eröffnen. Die Anmeldedaten habe aber nicht er, sondern der Unbekannte im Hintergrund erhalten. Er habe als „Lohn“ für seine Bemühungen 1500 Euro pro Kontoeröffnung erhalten. So sei es den Hinterleuten möglich gewesen, das eingehende Geld sofort auf andere Konten weiterzuleiten. Wie naiv sein Mandant gewesen war, unterstrich Anwalt Ohm mit einer kleinen Anekdote: Anstatt die zur Kontoeröffnung notwendigen Fotos vor einem neutralen Hintergrund zu machen, könne man in aller Deutlichkeit kleinste Details der Wohnzimmereinrichtung des 35-Jährigen im Hintergrund der Aufnahmen bewundern.
Dass der Mann die Rechnungen selber gefälscht hat, nahm zum Schluss auch die Anklage nicht mehr an. Der Trierer hatte zwar vor Jahren einmal als Briefträger gearbeitet, nicht aber in der hiesigen Region. Wer also die Originalbriefe an welcher Stelle abgefangen hat, bleibt daher bis auf Weiteres ungeklärt.