Nach Klage von Naturschützern Bad Honnef darf Arbeiten auf Grafenwerth fortsetzen

Bad Honnef · Der Rhein-Sieg-Kreis gibt dem Antrag der Stadtverwaltung Bad Honnef auf sofortige Vollziehung der Projektarbeiten auf der Insel Grafenwerth statt. Die Klage der Naturschützer steht weiterhin im Raum

 Die Rheininsel Grafenwerth.

Die Rheininsel Grafenwerth.

Foto: Volker Lannert

Der Rhein-Sieg-Kreis als zuständige Untere Naturschutzbehörde hat dem Antrag der Stadt Bad Honnef auf Anordnung der „sofortigen Vollziehung“ der Projektarbeiten auf der Insel Grafenwerth stattgegeben. Das bestätigten Kreis und Stadt am Freitagnachmittag. Gegen die Entscheidung des Kreises sind weitere Rechtsmittel möglich. Bis zu einer möglichen anders lautenden richterlichen Entscheidung könnten die Arbeiten aber planmäßig weitergehen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte Klage gegen die „landschaftsrechtliche Befreiung“ für den Insel-Umbau durch die Kreisverwaltung eingereicht. Achim Baumgartner, Sprecher des BUND Rhein-Sieg, hatte mitgeteilt, die Klage beim Verwaltungsgericht Köln habe aufschiebende Wirkung; die Arbeiten müssten ruhen. Die Stadt beantragte daraufhin „sofortige Vollziehung“. Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht eine solche unter anderem als Instrument vor, wenn öffentliches Interesse tangiert ist.

Genau das, so argumentiert die Stadt, treffe beim Insel-Projekt zu. Mit der Entscheidung des Kreises sei entsprechend „erheblicher Schaden für die Stadt Bad Honnef und ihre Bürgerinnen und Bürger abgewendet worden“. So seien bereits Planungskosten von mehreren 100.000 Euro angefallen. Auch drohe der Verlust von zwei Millionen Euro Fördermitteln, wenn ein Gerichtsverfahren das Projekt eventuell über Jahre blockiere. Bekanntlich setzt das Land Fristen für die Umsetzung; der Umbau der Insel muss bis 2021 fertig sein.

Baumgartner hatte die Klage damit begründet, dass die Planung dem auf der Insel herrschenden Landschaftsschutz und dem angrenzenden Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nicht entspreche. Anstatt vorhandene Bauten sukzessive zurückzubauen und einen natürlichen Auenwald zu ermöglichen, würden „noch naturnahe Strände an der Nordspitze weiter baulich überformt“. Auch die Empfehlung des Naturschutzbeirates, auf die geplante Freitreppe am Ufer zu verzichten, sei nicht berücksichtigt worden.

Die Stadt hält dagegen, die Planung erlaube ökologische Aufwertung nicht zuletzt durch gelenkte Nutzung, so durch die Anlage „zeitgemäßer neuer Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche und die Anlage neuer Bereiche“. Zugleich bleibe die Südspitze der Insel anders als heute der Natur vorbehalten. Auch würden 1700 Quadratmeter asphaltierte Wege entsiegelt.

Die Neupflanzung von 15 heimischen und klimastabilen Bäumen, die Anlage von 6000 Quadratmetern artenreicher Auenwiese und 550 Quadratmetern blütenreichen Schattensaums, jeweils fünf neue Nistkästen für Halbhöhlenbrüter und höhlenbrütende Vögel sowie  Quartiere für Fledermäuse seien zudem Beispiele für „aktiven Naturschutz“, so die Stadt. Untermauert werde die Planung durch Gutachten zu Artenschutz und FFH-Verträglichkeit.

Der Stadtrat hatte den Förderantrag für das Insel-Projekt im Herbst 2017 einstimmig auf den Weg gebracht. Keine vier Wochen später erhielt die Stadt die Zusage für rund zwei Millionen Euro aus dem Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“; gut 1,3 Millionen Euro Eigenmittel sind eingeplant. In den weiteren Beratungen hatten die Stadratsfraktionen das Konzept einhellig begrüßt.

Nachbesserungen wurden lediglich zur Lage der Fahrradstellplätze angeregt. Auch wurde die Frage aufgeworfen, ob die teils entsiegelte Promenade mit künftig verringerten 3,50 Meter Breite ausreiche für das Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern, Kinderwagen und Rollatoren.

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