Sachbeschädigungen und tätliche Übergriffe Heimbewohner aus Bad Honnef muss sich vor Gericht verantworten
Bad Honnef/Bonn · Weil er immer wieder randaliert haben soll, muss sich ein 39-jähriger Bewohner von Haus Hohenhonnef vor Gericht verantworten. Ob es zu einer Verurteilung kommen kann, ist allerdings noch offen.
Die Vorfälle lassen auf psychische Probleme schließen. Ein 39-jähriger Mann aus Bad Honnef muss sich dennoch als Angeklagter wegen verschiedener Delikte, die er zwischen Sommer 2021 und Dezember 2022 begangen haben soll, vor der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verantworten. Sollte das Gericht allerdings zu dem Schluss gelangen, dass der Mann psychisch krank und damit schuldunfähig ist, könnte am Ende des Prozesses auch dessen unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik stehen.
Versuchter Diebstahl in einem besonders schweren Fall, verbunden mit einem Verstoß gegen die Führungsaufsicht, sowie Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzungen und eine versuchte gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor. Die Anklagebehörde hat für das Verfahren drei Anklageschriften verbunden.
Die erste Tat soll sich am 6. August 2021 zugetragen haben. Der Angeklagte bewohnte seinerzeit im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens ein Zimmer im Haus Hohenhonnef, Einrichtung der gemeinnützigen Gesellschaft für Menschen mit Behinderung. An jenem Tag soll er in die Werkstatt des Hauses eingebrochen sein und die Räume nach Wertgegenständen durchsucht haben. Da er nicht Stehlenswertes fand, zog er aber wohl unverrichteter Dinge wieder ab. Am 11. Dezember soll er dann in dem Heim randaliert haben: Laut Anklage riss er ein Fluchtwegschild ab, beschädigte eine Tür zum Außenbereich und riss einen Standaschenbecher und einen Mülleimer aus ihren Verankerungen, bevor er einen Mitbewohner bedrohte.
Vorwurf der Sachbeschädigung und körperlichen Übergriffe
Weiterhin soll er gegen die Weisungen seiner Führungsaufsicht gekifft und dann Steine auf das Glasdach der Kunstwerkstatt geworfen haben. Laut Anklage gingen durch dadurch zehn Glasscheiben zu Bruch. Die weiteren Vorwürfe betreffen Übergriffe auf Mitbewohner. So soll er einen Mann angeschrien und zu Boden geschubst, einen anderen beschimpft und in den Rücken getreten haben. Eine Frau soll er an einem weiteren Tag unvermittelt angegriffen und ihr den Hals zugedrückt haben. Nur weil Personal eingriff, soll laut Anklage nichts Schlimmeres passiert sein. Der letzte angeklagte Vorfall soll sich am 7. Dezember 2022 ereignet haben: Der 39-Jährige soll in seinem Zimmer seinen Kleiderschrank umgeworfen und so Schäden in Höhe von rund 2000 Euro verursacht haben.
Zu Prozessauftakt schwieg der Angeklagte. Auch die Aussagen, die er dem Gericht zunächst zu seiner Person und seinem Werdegang ankündigte, machte er letztlich nicht. Ihr Mandant sei schlicht zu aufgeregt zum Reden, erläuterte die Anwältin des 39-Jährigen, Alexandra Seidenkranz, den Richtern der 10. Großen Strafkammer. Der Prozess wird fortgesetzt.