13-Jähriger von Grusel-Clown in Aegidienberg erschreckt Horror-Clown-Attacke: Junge wehrt sich mit "Hammer Gottes"

Bad Honnef · Die Attacke eines Horror-Clowns hat ein 13-Jähriger in Aegidienberg mit einem Hammer abgewehrt. Warum der Junge den Hammer dabei hatte und wie man auf die Clowns reagieren sollte. Außerdem: Diese Strafen drohen den Grusel-Clowns.

Mit einer solchen Reaktion hatte eine als Horror-Clown verkleidete Person wohl nicht gerechnet: Als diese am Dienstagabend in Aegidienberg einen 13-Jährigen erschrecken wollte, zückte dieser plötzlich einen Hammer und schlug damit dem Horror-Clown mehrmals auf den Rücken.

Dabei handelte es sich quasi um den "Hammer Gottes": Der 13-Jährige war nach GA-Informationen auf dem Rückweg vom Konfirmandenunterricht, wo die Jugendlichen das Anschlagen der 95 Thesen durch Martin Luther am 31. Oktober 1517 an die Kirchentür in Wittenberg nachgestellt hatten.

Um die Aktion des Kirchenreformators so naturgetreu wie möglich darzustellen, hatte der Junge den Hammer mit zum Konfirmandenunterricht gebracht. Er befand sich am Dienstagabend gerade auf dem Heimweg, als gegen 19.15 Uhr an der Friedensstraße in Höhe des Friedhofgeländes plötzlich der Clown auftauchte. Der 13-Jährige berichtete später bei der Polizei, er habe sich total erschreckt und ohne nachzudenken mit dem Hammer mehrmals auf den Rücken des Clowns eingeschlagen.

Polizei hat keinen Zweifel an der Aussage des Jungen

Dem Clown blieb nur noch die Flucht, der Junge rannte in die entgegensetzte Richtung davon und nach Hause. Seinen Eltern informierten umgehend die Polizei. Die Polizei betonte am Mittwoch auf Nachfrage, sie hätten keinerlei Zweifel an der Aussage des Jugendlichen.

Der Horror-Clown, der neben einer Maske auch einen Ganzkörper-Anzug mit gestreiftem Muster trug, soll etwa 1,75 bis 1,80 Meter groß sein. Er hatte braune kurze Haare und eine dunkle erwachsene Stimme. Weitere Beobachtungen oder Meldungen zu dem Verdächtigen liegen der Polizei nicht vor.

Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 0228/150 zu melden.

Immer mehr Übergriffe der Grusel-Clowns

Seit der vergangenen Wochen häufen sich die Vorfälle mit den sogenannten Horror-Clowns. Bundesweit wurden bis zum Mittwochmittag bereits mehr als 370 Zwischenfälle gemeldet, davon allein mindestens 190 in NRW. Dabei geht es um bloße Sichtungen sowie um Erschrecken und um tätliche Angriffe.

Taten können strafrechtliche Folgen haben

Die Polizei will derweil die Übergriffe der Horror-Clown endlich eindämmen. Wer sich verkleidet auf die Pirsch legt und andere erschrecken will, muss deshalb künftig mit Strafen rechnen. So überschreite dieses Verhalten regelmäßig "die Grenzen jeglichen Spaßes", so die Polizei. Die Fälle würden im Einzelfall juristisch bewertet und können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen, wenn Anzeige wegen Nötigung oder Körperverletzung vorliegen oder es um Schmerzensgeld- oder Schadenersatzforderungen geht.

Passanten, die einem "Horror-Clown" begegnen, sollten keine Selbstjustiz anwenden. "Ob eine Notwehrsituation vorliegt, hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab und wird im Zweifelsfall gerichtlich überprüft." Bei einer bedrohlichen Situation sollte stets die Polizei alarmiert werden.

Viele Falschmeldungen im Umlauf

Die Polizei weist darauf hin, dass zu den Vorfällen auch immer wieder Falschmeldungen kursieren. Von solchen Meldungen sollte man sich nicht beeinflussen lassen. Das gilt auch für "Prank-Videos", bei denen diese Attacken auf Video festgehalten und veröffentlicht werden. Diese könnten ebenfalls zur Verunsicherung beitragen und sollten daher nicht geteilt werden, so die Beamten.

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