Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab Arbeiten auf der Insel Grafenwerth gehen weiter
Bad Honnef · Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag den Eilantrag des BUND gegen die Umgestaltung der Insel Grafenwerth abgelehnt. Damit ist der Weg frei für die Neugestaltung.
Gute Nachrichten für die Stadt Bad Honnef: Das Kölner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag, mit dem der Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sämtliche Arbeiten auf der Insel Grafenwerth stoppen wollte, abgelehnt. Die Neugestaltung darf weitergehen, so das Gericht.
„Wir fühlen uns durch den Beschluss des Gerichtes bestätigt“, so Bürgermeister Otto Neuhoff am Donnerstag gegenüber dem GA. BUND-Sprecher Achim Baumgartner indes nahm den Beschluss mit Bedauern zur Kenntnis, verbuchte aber zumindest den Verzicht auf eine Treppenstufenanlage am Ufer als Erfolg.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich
Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich, so das Gericht. Zugleich stellte es fest: „Eine erhebliche Beeinträchtigung eines FFH-Gebiets, konkret der Rhein-Fischschutzzonen, ist nicht zu erwarten.“ Die Arbeiten fänden komplett außerhalb des FFH-Gebiets statt, die „gegenteilige Behauptung des BUND“ entspreche „nicht den Tatsachen“. Auch führe die Planung nicht dazu, dass mehr Besucher ans FFH-Gebiet geführt würden.
Die Stadt plant eine in drei Bauabschnitte unterteilte Neugestaltung auf Grafenwerth. Da die Insel Landschaftsschutzgebiet ist, bedarf es dafür einer naturschutzrechtlichen Befreiung, die der zuständige Rhein-Sieg-Kreis auch erteilte. Der BUND klagte dagegen. Um zu verhindern, dass während des nicht entschiedenen Hauptsacheverfahrens Arbeiten durchgeführt werden, stellte der BUND Anfang 2020 einen Eilantrag.
Diesem gab die Kammer zu den Bauabschnitten zwei und drei statt. So hieß es, die geplante Sitzstufenanlage am Westufer sei „mit hoher Wahrscheinlichkeit (...) rechtswidrig“. Zum Bauabschnitt eins – der Nordspitze – lehnte das Gericht den Eilantrag ab. Das Verwaltungsgericht schlug den Beteiligten eine Mediation vor, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Der BUND lehnte das ab, so das Gericht jetzt. Die Stadt Bad Honnef änderte die von der Kammer beanstandeten Teile der Planung in den Abschnitten zwei und drei; so wird auf die Treppe verzichtet.
BUND zeigt sich enttäuscht
Der Kreis erteilte daraufhin erneut die Befreiung. Auch dagegen zog der BUND per Eilantrag zu Felde. Diesen Antrag lehnte die Kammer jetzt ab. Zur Begründung hieß es, über den Bauabschnitt eins sei ja bereits entschieden. Die inzwischen von der Stadt geänderte Planung in den Bauabschnitten zwei und drei indes sah die Kammer nun als rechtmäßig an.
Durch die Arbeiten werde die in anderer Form schon vorhandene Infrastruktur „verbessert und dadurch für Besucher der Insel attraktiver“, so das Gericht. Die Umgestaltung sei „deshalb geeignet, einen Aufenthalt vieler Personen im Südostteil der Insel, den alle Beteiligten als besonders schützenswert eingestuft hätten, unwahrscheinlicher zu machen“.
Baumgartner teilte mit, der Beschluss „wäre leichter nachzuvollziehen, wenn er erkennbar mit den Anforderungen des Vorsorgeprinzips und des Entwicklungsgebots im Naturschutzrecht konform ginge“. Stattdessen verlasse sich das Gericht auf die fachlichen Einschätzungen der Antragsgegnerin, der Kreisverwaltung.
Rechtsschutzanträge und Klagen des BUND könnten nur „eklatante Konflikte und Widersprüche zwischen höherrangiger Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen“ aufzeigen. Baumgartner: „Nicht immer folgen die Gerichte diesem Rahmen, das müssen wir akzeptieren.“ Der BUND werde weiter auf Widersprüche hinweisen.
Dass das Gericht den Vortrag des BUND deutlich zurückgewiesen habe, sei „das erwartete und auch erfreuliche Ergebnis“, so Neuhoff. „Die bisherige Umgestaltung wird von den Bürgern extrem akzeptiert, die Besucherlenkung funktioniert.“ Die weitere Planung, die auch ökologische Aufwertungen wie den Rückbau der Fahrstraße und den Schutz der Südspitze vorsähen, werde das sicher verstärken.