Krach um das Sommer Open-Air in Bad Honnef BUND geht gegen Veranstaltungen auf der Insel Grafenwerth vor

Update | Bad Honnef · Die Insel Grafenwerth in Bad Honnef wird wieder ein Fall für das Verwaltungsgericht: Der Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will Großveranstaltungen auf der Insel verhindern. Betroffen davon wäre das „Sommer Open-Air“. Der Vorverkauf für das Festival ist derweil in vollem Gange.

 Die Insel Grafenwerth, hier zu sehen die neu hergestellten Sportflächen, soll im Sommer Ort von Konzerten sein. Der BUND zieht dagegen jetzt vor Gericht.

Die Insel Grafenwerth, hier zu sehen die neu hergestellten Sportflächen, soll im Sommer Ort von Konzerten sein. Der BUND zieht dagegen jetzt vor Gericht.

Foto: Frank Homann

Neuer Ärger um die Insel Grafenwerth: Der Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will Veranstaltungen auf dem Eiland verhindern und zieht deswegen vor Gericht. Das teilte Achim Baumgartner, Sprecher der BUND-Gruppe Rhein-Sieg, mit. Die Insel, umgeben von einem europäischen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet (FFH), sei ein „besonders sensibler Ort“. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen seien dort „grundsätzlich nicht zulässig“. Bekanntlich sind beim „Sommer Open-Air“ fünf Veranstaltungen geplant, so mit Pianist Colin Pütz, Hauptdarsteller im Film „Louis van Beethoven“, Andreas Vollenweider, Patti Smith und Nick Mason.

Der Vorstoß des BUND kommt zu einer ungünstigen Zeit, da die Vorbereitungen und auch der Vorverkauf für alle diese Konzerte in vollem Gange sind, wie Veranstalter Ernst Ludwig Hartz dem GA bestätigte. Wie der BUND-Vorstoß einzuordnen sei, bleibe abzuwarten; seitens des Veranstalters seien jedenfalls alle Weichen gestellt.

 Die Insel als Veranstaltungsort: Das Foto entstand beim Bühnenaufbau für das Konzert von Joan Baez.

Die Insel als Veranstaltungsort: Das Foto entstand beim Bühnenaufbau für das Konzert von Joan Baez.

Foto: Frank Homann

Der Rhein-Sieg-Kreis als Genehmigungsbehörde und damit Adressat des BUND-Eilantrags hingegen gab sich am Mittwoch arg zugeknöpft. Es sei ein „Gerichtsverfahren anhängig“, in dessen Rahmen sich der Kreis „inhaltlich äußern werde“, hieß es auf Anfrage. Außerhalb des Verfahrens aber werde man keine Stellung beziehen, so Kreis-Sprecherin Rita Lorenz.

Hingegen aus formalem Grund keine Einschätzung geben konnte die Stadt Bad Honnef: Zum einen richte sich der Antrag beim Gericht gegen den Kreis als Untere Naturschutzbehörde, zum anderen hätten dazu Stand Mittwoch im Rathaus noch keinerlei Information vorgelegen.

Für Baumgartner sind Großveranstaltungen ein klarer Verstoß gegen die Schutzgebietsverordnung der Bezirksregierung Köln. Danach müsse die Insel geschützt und entwickelt werden, um den „internationalen Biotopverbund entlang des Rheins und die Natur der Auenwälder zu stärken“. Veranstaltungen könnten nur im „begründeten Einzelfall im Rahmen einer landschaftsrechtlichen Befreiung“ durchgeführt werden, wenn sie mit dem Schutz der Natur vereinbar seien. „Der Ausbau der Insel zu einem festen Festival-Standort, wie ihn die Stadt Bad Honnef vorantreibt, steht dazu im Widerspruch“, so der BUND-Sprecher.

Die genannten Veranstaltungen hätten sich der notwendigen „Einzelfallprüfung durch ein Befreiungsverfahren nicht gestellt“, prangert der BUND-Sprecher an. Grund: Die Kreisverwaltung vertrete die Auffassung, das sei nicht vonnöten, weil auf der Insel ein Veranstaltungsgelände verwaltungsintern durch die Bezirksregierung abgegrenzt worden sei.

Verwaltungsgericht eingeschaltet

Der BUND habe jetzt, wie zu den Umbauten der Insel generell, das Verwaltungsgericht in Köln eingeschaltet. Zu einer ebenfalls eingereichten Beschwerde beim Umweltministerium stehe eine Antwort aus. Baumgartner bezweifelt, dass Großveranstaltungen, zumal in der Hauptbrutzeit, mit dem Schutzzweck vereinbar sein können. Dabei stützt er sich nach eigenen Angaben auf eine Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Köln aus 2020. Wie berichtet, hatte das Gericht seinerzeit im Eilverfahren grünes Licht für die Fertigstellung der Nordspitze gegeben. Zugleich gab es an, Vorhaben des zweiten und dritten Bauabschnitts, darunter die geplante Sitzstufenanlage am Westufer und eine Bühne, seien „mit hoher Wahrscheinlichkeit (...) rechtswidrig“.

Die Stadt Bad Honnef hatte im Nachgang wissen lassen, bei der vom Gericht kritisierten „Bühne“ handele es sich nicht um Aufbauten, sondern eine Veranstaltungswiese. Dieses „Missverständnis“ habe ausgeräumt werden können. Dass die Bauarbeiten weitergehen konnten, verbuchten Kreis und Stadt seinerzeit als Erfolg vor Gericht. Das Hauptsacheverfahren in der Sache ist aber noch nicht abgeschlossen.

BUND-Sprecher Baumgartner hingegen pocht darauf, das Gericht habe schon damals befunden, dass Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen außerhalb befestigter Wege verboten seien. Zugleich sei eine Fläche, die gezielt für solche Veranstaltungen vorgesehen sei und die für eine Bühne notwendige Infrastruktur vorhalte, bislang nicht vorhanden. Genau darauf habe man die Stadt und den Eventveranstalter im August 2021 hingewiesen, so Baumgartner. Im April 2022 sei die Stadt erneut angeschrieben worden – ohne Erfolg.

Und Baumgartner macht ein weiteres Feld in Bad Honnef auf: Mit der neuen Planung für das Rheinufer bei Rhöndorf bahnten sich weitere Naturschutzkonflikte an, findet er.

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