Krach um Open-Air in Bad Honnef BUND: Rhein-Sieg-Kreis soll Konzerte auf Grafenwerth nicht genehmigen
Bad Honnef · Der BUND wundert sich, dass die Stadt Bad Honnef noch immer davon ausgeht, dass die Konzerte auf der Rheininsel Grafenwerth im Sommer stattfinden können – trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von dieser Woche.
Der Streit um das „Sommer Open Air“ auf der Insel Grafenwerth scheint noch lange nicht beendet zu sein. Achim Baumgartner, Sprecher der Kreisgruppe Rhein-Sieg-Kreis des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), hat am Freitag den Rhein-Sieg-Kreis als Untere Naturschutzbehörde dazu aufgefordert, die jetzt notwendigen Einzelfallzulassungen für die geplanten Open-Air-Konzerte auf der Rheininsel nicht zu erteilen, um den „Schutzstatus der Insel endlich anzuerkennen“, so Baumgartner.
Gegen die für Juni und Juli geplanten Konzerte unter anderem von Zaz, Patti Smith und Pink-Floyd-Schlagzeuger Nick Mason war der BUND juristisch vorgegangen. Am Dienstag hatte das angerufene Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der Kreis die Konzerte „einstweilen untersagen“ müsse. Grund: Die Insel liege in einem Landschaftsschutzgebiet.
BUND kritisiert die Stadt Bad Honnef
Baumgartner wunderte sich, dass die Stadt Bad Honnef trotz der Gerichtsentscheidung aus Köln nach wie vor davon ausginge, dass die Insel für Konzerte solcher Art nutzbar sind. Die Stadt nehme „zum zweiten Mal den Hinweis des Gerichts, dass es sich bei der Insel Grafenwerth keineswegs um eine Veranstaltungsfläche handelt, nicht zur Kenntnis und widersetzt sich damit der vom Gericht bestätigten Vorgabe der Schutzgebietsverordnung“, sagte der BUND-Kreissprecher. Dies werfe einen „langen Schatten auf das Rechtsverständnis dieser Personen“.
Auftritte unter anderem von Zaz, Patti Smith und Nick Mason
Nach seinem Dafürhalten gehe es nämlich „nicht um die Frage einer bloßen Verfahrensformalität, wie nun kolportiert wird, sondern um eine schwerwiegende Missachtung der formalen Grundvoraussetzungen für die Nutzung und Ausgestaltung der Insel“, sagte Baumgartner.
Veranstaltungen seien nur ausnahmsweise auf der Insel möglich, keineswegs eine beliebige Kette von Veranstaltungen. Dies gelte insbesondere dann, wenn sie den Schutzzielen widersprechen. „Konzerte mit über 100 Dezibel und Lichtshows sind auf der Insel naturschutzfachlich nicht tragbar“, erklärte der Sankt Augustiner. Eine hohe Zahl von Veranstaltungen widerspreche auch dem Schutzziel der landschaftsorientierten Erholung. „Würde die Untere Naturschutzbehörde für die geplanten Veranstaltungen jeweils Ausnahmen erteilen, wären diese absehbar ermessensfehlerhaft“, führte er aus.
Mithin weise das vorliegende Gutachten zum Artenschutz und zum Schutz des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes, das die Insel umgibt, „schwerwiegende Fehler und Lücken“ auf. So merkte er an, dass ein mobiler Zaun nicht gegen die akustische Belastung der angrenzenden Auenwälder helfe. Ferner fehlten zahlreiche Angaben zu den Störungen durch die Veranstaltungen auf der Gesamtinsel – also auch im Bereich der Zugänge und jenseits der Bühne. Ebenso sei die erforderliche summarische Betrachtung mit anderen Eingriffen und Nutzungen in dem Gutachten nicht vorhanden. Denn schon der erfolgte Ausbau der Insel beeinträchtige die Natur zusätzlich und beschränke insgesamt das Maß zumutbarer Belastungen weiter.
Die Folge, so Baumgartner: „Dies alles sollte die Untere Naturschutzbehörde erkennen und in der Verantwortung, Sachwalterin des Schutzvollzugs zu sein, von kurzfristigen Einzelfallzulassungen absehen.“ Vielmehr sei eine konzeptionelle Neuaufstellung der Insel vonnöten.