Neugestaltung der Freianlagen Insel Grafenwerth: Gericht gibt Naturschützern teilweise Recht

Bad Honnef · Erfolg für den Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Schlappe für den Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bad Honnef: Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag einem Eilrechtsschutzantrag des Naturschutzverbandes BUND gegen die Neugestaltung der Freianlagen auf der Insel Grafenwerth teilweise entsprochen.

 Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag ein Urteil zu den Arbeiten auf der Insel Grafenwerth getroffen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag ein Urteil zu den Arbeiten auf der Insel Grafenwerth getroffen.

Foto: Frank Homann

„Bühne ist rechtswidrig“

Änderung des Schutzgebiets unzulässig

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort