BUND mit Eilantrag erfolgreich Verwaltungsgericht untersagt Konzerte auf der Insel Grafenwerth

Bad Honnef · Sind Veranstaltungen auf der Insel Grafenwerth zulässig oder nicht? Eine erste Antwort gab jetzt das Verwaltungsgericht Köln und folgte dem Antrag des BUND, Konzerte grundsätzlich zu untersagen. Für die Stadt Bad Honnef ist darüber das letzte Wort noch lange nicht gesprochen: Eine Ausnahmegenehmigung wie bei vorherigen Konzerten sei möglich.

 Die Insel Grafenwerth ist ein beliebtes Ausflugsziel. Das Verwaltungsgericht Köln folgte jetzt dem BUND, dass Konzerte dort dem Naturschutz widersprechen.

Die Insel Grafenwerth ist ein beliebtes Ausflugsziel. Das Verwaltungsgericht Köln folgte jetzt dem BUND, dass Konzerte dort dem Naturschutz widersprechen.

Foto: Frank Homann

Die für diesen Sommer geplanten Konzerte auf der Insel Grafenwerth dürfen vorerst nicht stattfinden. Das teilte das Verwaltungsgericht Köln zu einem Eilantrag des Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Dienstagnachmittag mit. Der BUND Rhein-Sieg war wie berichtet gegen die Konzerte juristisch zu Felde gezogen, da sie der Schutzbedürftigkeit der Natur der Insel widersprächen und mit einer entsprechenden Verordnung der Bezirksregierung unvereinbar seien.