Toter Wolf im Westerwald Jäger droht Ausschluss

SIEBENGEBIRGE · Die Kreisjägerschaft Rhein-Sieg wird den 72-jährigen Jäger aus Bad Honnef, der am 20. April 2012 im Westerwald einen Wolf erschossen hatte, nach dem Urteil des Amtsgerichts Montabaur zu einer Erklärung auffordern. Der Jäger war am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt worden.

"Wir können ihn nicht einfach so ausschließen. Es wird eine Frist geben, bis wann er sich äußern kann. Ich hoffe, dass er sich meldet", sagte der Vorsitzende Norbert Möhlenbruch (Hennef) gestern. Dann müsse der Vorstand eine Entscheidung treffen.

"Wir wollen natürlich deutlich machen, dass wir uns an das halten, was in unserer Satzung steht", so der Vorsitzende. Der Tierschutz werde in der Kreisjägerschaft groß geschrieben.

Man habe bereits vor dem Urteil versucht, zu dem Jäger über den Hegering Siebengebirge, dessen Mitglied er ist, Kontakt aufzunehmen. Der 72-Jährige habe jedoch nicht reagiert. Auch die Untere Jagdbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis prüft zurzeit, ob der Jäger seinen Jagdschein behalten darf oder ihn abgeben muss.

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