OGS-Geschwisterkind-Regelung Kämmerei: Kosten sind zu hoch

BAD HONNEF · Von der Diskussion um die OGS-Geschwisterkindbefreiung betroffen sind Eltern, die neben einem Kindergartenplatz einen Platz in der Offenen Ganztagsschule beanspruchen.

Die 2008 eingeführte Honnefer OGS-Geschwisterkindregelung in einem solchen Fall sieht vor, dass Eltern den höchsten von beiden Beiträgen zahlen. Dies ist in aller Regel der Kindergartenbeitrag. Die Sache kam aktuell aufs Tapet durch die vom Land verfügte Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr.

Erst auf Drängen des Stadtjugendrings fiel auf, dass es eine Regelungslücke gab und Eltern mit einem Kind im dritten Kindergartenjahr und einem weiteren in der OGS weder hier noch dort herangezogen wurden, obwohl der höchste Beitrag bei Wegfall des Kindergartenbeitrages der OGS-Beitrag war. Für die zunächst angedachte Nachzahlung dieser Eltern, die für Wirbel sorgte, kommt nun aber die Stadt auf.

Kämmerin Sigrid Hofmans führte aus, dass die Stadt-Kosten für die OGS-Geschwisterkindregelung von geplanten 19 000 Euro auf 170 000 Euro in 2012 gestiegen seien. Hinzu komme, dass die Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis 2011 Deckelung auf 81 000 Euro festgelegt hat. Für den Stadtjugendring führte Marcelo Peerenboom aus, von 164 betroffenen Kindern lägen 61 Familien über dem von der Allianz beantragten "Schnitt von 49.000 Euro Jahreseinkommen".

Zurzeit gut 110.000 Euro entfielen auf jene Einkommensgruppen, die künftig aus der Geschwisterkindregelung herausfallen. Auf betroffene Familien kommen, so die Regelung kommt, ab 1. August 2013 zwischen 110 und 130 Euro Mehrkosten (ja nach Einkommensgruppe) monatlich für den OGS-Platz zu. Schmerzlich dürfte dies vor allem für Familien knapp über der Einkommensgrenze sein. "Dann kann ich mir überlegen, ob sich mein 400-Euro-Job noch lohnt", so eine Mutter am Donnerstag.

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