Urteil am Bonner Landgericht Kein Schmerzensgeld für Tod im Goldfischteich

Bonn/Siebengebirge · Qualvoll waren die Fische, darunter drei wertvolle Koi-Karpfen, eines Zierteichbesitzers aus Bad Honnef verendet. Der Mann ging von einem Behandlungsfehler des Tierarztes aus und verklagte diesen vor dem Bonner Landgericht auf Schadenersatz.

 Ein Zierteichbesitzer aus Bad Honnef verklagte einen Tierarzt: Der Prozess endete vor dem Bonner Landgericht mit einem Vergleich.

Ein Zierteichbesitzer aus Bad Honnef verklagte einen Tierarzt: Der Prozess endete vor dem Bonner Landgericht mit einem Vergleich.

Foto: dpa/Peter Steffen

Bei aller Trauer über den Tod von zahlreichen Bewohnern eines Goldfischteichs. Ein Schmerzensgeld gibt es für das Ableben von Tieren nicht, so der klare Hinweis in einem Schadenersatzprozess vor dem Bonner Landgericht.

Auch wenn die Familie des Teichbesitzers miterleben musste, wie das langsame und qualvolle Sterben im Gartenteich kein Ende nahm. Denn zivilrechtlich – so die Arzthaftungskammer – seien Tiere dem Menschen nicht gleichgestellt, sondern würden wie Sachen behandelt. Für Tierfreunde immer wieder schwer zu begreifen.

Kläger sah Behandlungsfehler

Entsprechend hatte die Klage eines Zierteichbesitzers aus Bad Honnef, der wegen des grausamen Sterbens von drei Koi-Karpfen und 46 Goldfischen von einem Tierarzt auch Schmerzensgeld gefordert hatte, wenig Chancen. Dabei war der Kläger so sicher: Der Mediziner habe einen „groben Behandlungsfehler“ begangen, als er ihm ein Pulver zur Behandlung von Würmern überlassen habe, das zwar europaweit, aber nicht in Deutschland zugelassen war. Durch das Mittel sei das massenhafte Fischsterben ausgelöst worden.

Im Sommer 2019 hatte der Kläger den Mediziner notfallmäßig gerufen, als die Zierfische allesamt „verrückt spielten“. Mit seltsamen Sprüngen zeigten sie ein merkwürdiges Verhalten, sie litten unter einem Juckreiz, da sie sich an Steinen, Pflanzen oder am Boden scheuerten und sich auf die Seite legten.

Auch waren Verletzungen der Fischhaut sichtbar. Der Tierarzt diagnostizierte damals zwei Erkrankungen: Zum einen hatten Parasiten den Teich befallen, zudem sollen Würmer den Fischen zu schaffen gemacht haben.

Wert für den Schadenersatz schwer zu ermitteln

Der Mediziner verordnete entsprechende Medikamente: Da das zugelassene Präparat nicht zu haben war, hinterließ er einen Ersatz-Wirkstoff, über dessen Risiko für die Goldfische – so hatte es der Tierarzt in seiner Widerklage beteuert – der Züchter aufgeklärt worden sei. Aber der habe nicht lange warten wollen, sondern bestand auf sofortiger Hilfe für seine Zucht.

Problematisch in dem Verfahren war es auch, einen Schadenersatz für den Wert der zahlreich verstorbenen Tiere zu ermitteln: Laut Kammer wäre es prozessual zu aufwändig gewesen. Der klagende Teichbesitzer hatte den materiellen Verlust – etwas ungenau – mit rund 3000 Euro, die Koi-Karpfen mit je 600 Euro, angegeben.

Schließlich endete der Streit um das kapitale Fischsterben friedlich: In einem Vergleich einigten sich die Parteien – wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte –, dass aus den wechselseitigen Ansprüchen keiner dem anderen etwas schuldet.

Der Kläger hatte ursprünglich 812 Euro Behandlungskosten zurückgefordert, der Mediziner in einer Widerklage auf 320 Euro tierärztliches Honorar bestanden, das noch nicht beglichen worden sei. Damit muss keiner mehr etwas zahlen – und die Akten konnten rechtskräftig geschlossen werden.

(AZ: Landgericht Bonn 9 O 152/20)

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