Bad Honnef Keine Pferdehaltung mehr am Selhofer Feld

Bad Honnef · Das Umweltamt des Rhein-Sieg-Kreises besteht auf dem Ende der Tierhaltung im Selhofer Feld in Bad Honnef. Bis November 2021 müssen alle Anlagen verschwunden sein.

 Haben nur noch eine Gnadenfrist im Selhofer Feld: Spätestens 2021 müssen die Pferdehaltungen entfernt werden.

Haben nur noch eine Gnadenfrist im Selhofer Feld: Spätestens 2021 müssen die Pferdehaltungen entfernt werden.

Foto: Frank Homann

Es ist eine Gnadenfrist, nicht mehr und nicht weniger: Bis spätestens zum Winterhalbjahr 2021 muss die dauerhafte Pferdehaltung im Selhofer Feld definitiv beendet sein. Das teilte die Stadt Bad Honnef nach einem Termin mit, bei dem Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt mit den Pferdehaltern zusammengekommen waren. Die Ordnungsverfügung, die das Ende der Pferdehaltung schon für Ende Juli 2019 vorgeschrieben hatte, werde aber bis 1. November nicht durchgesetzt.

Bedeutet: Ordnungsstrafen als finales Mittel, um die schon 2016 erlassene Verfügung durchzusetzen, bleiben vorerst aus. Die Zeit bis November sollen Kreis und Pferdehalter stattdessen nutzen, um individuelle Rückbaufahrpläne für jedes Areal vertraglich festzulegen. Ein Ende der Pferdehaltung im Selhofer Feld ist damit nur noch eine Frage der Zeit.

Wie berichtet, hatte das Thema in den vergangenen Monaten für einige Diskussionen gesorgt. Nicht zum ersten Mal: Schon 2016 erreichte Verpächter und Pächter eine Ordnungsverfügung, nach der die Pferdehaltung zu beenden sei. Dann jedoch wurde eine Duldung bis Ende Juli 2019 ausgesprochen. In diesem Frühjahr schlug die Stadt vor, diese Duldung nochmals um drei Jahre zu verlängern. Zwar sei die rechtliche Lage eindeutig: Aufbauten aller Art seien in dem Gebiet nicht zulässig. Boden- und Grundwasserschutz erlaubten keine Freizeittierhaltung; ein „Automatismus“ aufeinanderfolgender Duldungen sei damit ausgeschlossen. Zugleich sah die Verwaltung Vorteile der Pferdehaltung wie ein Zurückdrängen der Wildschweine durch Teilkultivierung der Flächen.

Umweltbehörde will keine weitere Duldung

Die Politik hätte wohl auch zugestimmt, aber nicht so die zuständige Umweltbehörde beim Kreis: Sie pochte darauf, dass keine weitere Duldung möglich sei. Im Fokus eines Abstimmungsgesprächs mit dem Amt für Umwelt und Naturschutz des Kreises und der städtischen Bauaufsicht standen vor allem drei Pferdehaltungen am Limbicher Weg. Für zwei weitere Areale am Lichweg waren wie berichtet – vor einer deutlichen Verschärfung eben auch der gesetzlichen Regelungen – Genehmigungen ausgesprochen worden; diese Haltungen sind laut Stadt bis auf Widerruf gestattet, also bis das Selhofer Feld überplant werde.

Darüber hinaus hieß es: „Planungs- und bauordnungsrechtlich sind die in Rede stehenden Anlagen zur Pferdehaltung unzulässig“ und „verstoßen in ihrer Ausführung gegen Anforderungen zum Schutz von Boden und Grundwasser“. Darum seien mit allen Pferdehalterinnen „individuelle Lösungen erarbeitet worden“. Diese beträfen eine „ordnungsgemäße Beweidung, Mistlagerung und die Regelung des Rückbaus“. Ziel bleibe es, „dass die Freizeitpferdehaltung in Selhof Süd spätestens zum 1. November 2021 eingestellt ist“.

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