Corona-Auflagen Ab Freitag gilt in Bad Honnef Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Bad Honnef · Nachdem die Stadtverwaltung Königswinter am Mittwoch Maskenpflicht für die Fußgängerzone in der Altstadt und Teile von Oberpleis eingeführt hatte, zieht nun auch die Stadt Bad Honnef nach. Ab Freitag muss ein Mund-Nasen-Schutz überall dort getragen werden, wo Menschen nah beieinander sind.

 In der Bad Honnefer Fußgängerzone, hier eine Archivaufnahme, ist ab Freitag das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung Pflicht.

In der Bad Honnefer Fußgängerzone, hier eine Archivaufnahme, ist ab Freitag das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung Pflicht.

Foto: Frank Homann

Überall dort, wo sich viele Menschen zusammen finden und das Abstandhalten damit schwerer zu realisieren ist, gilt ab Freitag auch in Bad Honnef Maskenpflicht. Nachdem die Stadtverwaltung Königswinter bereits am Mittwoch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Beipiel in der Fußgängerzone in der Altstadt zur Pflicht gemacht hatte, gilt selbiges in Bad Honnef in weiten Bereichen in der Innenstadt sowie im Nahbereich von Schulen und Kindergärtgen. Bürgermeister Otto Neuhoff appelliert an die Bürger, die AHA-Regeln - Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen - zu beherzigen.

Gefährdungsstufe 2 im Rhein-Sieg-Kreis

Wie berichtet, hat der Rhein-Sieg-Kreis am Mittwoch aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus die Gefährdungsstufe 2 nach den Buchstaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt. Damit einher gehen weitere Schutzmaßnahmen, die auch das Stadtgebiet von Bad Honnef betreffen. Am Donnerstag hatte der sogenannte Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Bad Honnef, der sich in den vergangenen Wochen in regelmäßigen Sitzungen organisatorisch und personell auf steigende Infektionszahlen und damit einhergehende Einschränkungen vorbereitet hatte, eine Liste mit Orten festgelegt, an denen das Abstandhalten erfahrungsgemäß schwerer fällt, da sich Menschen auf geringem Raum treffen. Damit sollen die Übertragung des Virus’ und eine unkontrollierte und dynamische Verbreitung von Sars-CoV-2 ausgebremst, im Idealfall verhindert werden, so die Stadt.

Rathausbesuche nur nach Anmeldung

Ab Freitag, 23.Oktober, gilt zu diesem Zweck in der Fußgängerzone sowie an Orten mit engen Begegnungen eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung. Ab Montag, 26. Oktober, wird zudem der Zugang zum Rathaus für Bürgerinnen und Bürger vorerst wieder eingeschränkt. Persönliche Besuche im Rathaus sind, wie bereits im Frühjahr praktiziert, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Anmeldungen sind möglich unter der Rufnummer 02224/184180. Das Bürgerbüro bleibt regulär geöffnet. Im Bürgerbüro gilt eine Maskenpflicht.

Coronavirus geht wieder in die Fläche

„Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass sie die wichtigsten Schutzmaßnahmen kennen und beherrschen“, so Neuhoff. Die Schutzmaßnahmen Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmaske sowie Lüften hätten sich in der Praxis als einfacher und zugleich wirkungsvoller Schutz bewährt. „Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern sehr dankbar, dass sie in den vergangenen Monaten sehr besonnen mit dem Risiko einer Infektion oder einer Übertragung des Virus umgegangen sind.“ Das habe zu sehr niedrigen Infektionszahlen und in erster Linie zu isolierten und auf zwei Einrichtungen begrenzten Ausbruchsgeschehen geführt. Bekanntlich waren das das Haus Hohenhonnef und die vorübergehende Flüchtlingsunterbringung des Landes in Selhof.

Nun allerdings seien im gesamten Stadtgebiet Neuinfektionen zu beobachten, die nicht auf eine der beiden Einrichtungen zurückzuführen seien: Das Coronavirus gehe derzeit wieder in die Fläche. In allen Ortsteilen steige die Zahl der Neuinfektionen. „Das wollen und müssen wir verhindern – gemeinsam, mit Achtsamkeit, Solidarität und Besonnenheit“, so Neuhoff.

Maskenpflicht von 7 bis 19 Uhr

Für folgende Bereiche gilt darum von 7 Uhr bis 19 Uhr Maskenpflicht: die Hauptstraße zwischen Weyermannallee und Linzer Straße, den Markt, die Kirchstraße vom Kirchplatz bis Am Saynschen Hof, den Kirchplatz, die Rommersdorfer Straße zwischen Bergstraße und Frankenweg, die Bergstraße zwischen Rommersdorfer Straße und Reichenberger Straße, die Schülgenstraße, die Bernhard-Klein-Straße zwischen Rommersdorfer Straße und Schülgenstraße, die Straße Am Feuerschlößchen, die Bismarckstraße zwischen Am Feuerschlößchen und Rommersdorfer Straße, die Bahnhofstraße zwischen Hauptstraße und Steinstraße, die Menzenberger Straße zwischen Kucksteinstraße und Schulstraße, die Schulstraße zwischen Menzenberger Straße und Kucksteinstraße sowie generell an Bushaltestellen, Straßenbahnhaltestellen sowie Bahnhöfen.

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