Amt für Natur- und Landschaftsschutz Maulwürfe sind nützlich

RHEIN-SIEG-KREIS · Artenschutz beginnt im heimischen Garten. Hier leben viele Tiere, die in ihrem Bestand gefährdet sind - unter ihnen auch der Maulwurf, der unter Artenschutz steht. Das Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises weist darauf hin, dass Maßnahmen, die zum Tod des Maulwurfs führen könnten, verboten sind.

Und das Amt betont die besonderen Fähigkeiten des Maulwurfs, der zwar wegen der Erdhügel auf dem Rasen unbeliebt, als Schädlingsvertilger aber ein nützliches Tier für den Gartenbesitzer ist. Schon seine Anwesenheit ist positiv: Sie zeigt, dass der Boden gesund ist und es in der Erde zahlreiche Kleinstlebewesen gibt, die Nahrungsgrundlage des Maulwurfs sind.

Am liebsten frisst er Regenwürmer, aber auch Schädlinge wie Raupen, Engerlinge und Schnecken. Mit seinem unterirdischen Bau lockert der Wühler die Gartenerde auf. Diese wird somit belüftet und die Pflanzen können besser gedeihen. Außerdem kann die ausgeworfene lockere Erde für ein Blumenbeet genutzt werden.

Das Amt für Natur- und Landschaftsschutz rät daher, den Maulwurf im Garten leben zu lassen und seine Lebensweise zu beobachten. Trotz nützlicher Eigenschaften stören die Erdhügel einige Gartenbesitzer. Man sollte diese jedoch nicht flach klopfen, wie das Amt für Natur- und Landschaftsschutz mitteilt.

Denn die Öffnungen in den Hügeln dienen dem Maulwurf zur lebensnotwendigen Belüftung der unterirdischen Gänge. Innerhalb kürzester Zeit werde er deshalb an einer anderen Stelle im Garten neue Hügel aufwerfen.

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