Mordverdacht im Fall Anna

Königswinter/Bonn · Überraschende Wende im Prozess gegen die Pflegeeltern der neunjährigen Anna, die im Juli vergangenen Jahres in Bad Honnef in der Badewanne zu Tode gekommen war. Statt wegen vielfacher Misshandlung einer Schutzbefohlenen, im letzten Fall mit Todesfolge, droht ihnen nun eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes.

Überraschende Wende im Prozess vor dem Bonner Landgericht gegen die Pflegeeltern der neunjährigen Anna, die im Juli vergangenen Jahres in Bad Honnef in der Badewanne zu Tode gekommen war. Statt wegen vielfacher Misshandlung einer Schutzbefohlenen, im letzten Fall mit Todesfolge, droht ihnen nun eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes.

Nach der Schilderung des Rechtsmediziners Christian Schyma, wie Anna in der Wanne ertrank, kündigte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender an, dass er einen Antrag stellen will: Das Gericht solle den rechtlichen Hinweis geben, dass auch eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes in Betracht komme.

Der überraschenden Wende im Prozess war am Donnerstag eine detaillierte und erschütternde Schilderung vorausgegangen, wie sich Annas Todeskampf abgespielt haben könnte. Der Rechtsmediziner geht nach dem Obduktionsbefund davon aus, dass das Mädchen bis zu fünf Minuten unter Wasser gedrückt worden sein muss, weil selbst im Dünndarm des Kindes Wasser nachgewiesen worden war.

Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklageerhebung bisher von einem wesentlich kürzeren Untertauchen von weniger als einer Minute ausgegangen. Für sie stellt sich nun die Frage, ob angesichts der neuen Erkenntnisse nicht ein klarer Tötungsvorsatz der Pflegeeltern vorliegt.

Am kommenden Montag, wenn die Befragung des Gutachters fortgesetzt werden soll, wird sich voraussichtlich der weitere Fortgang des Hauptverfahrens entscheiden. Der Kammervorsitzende kündigte am Donnerstag an, den bisherigen Königswinterer Jugendamtsleiter Klaus Plate und die für Anna zuständige Mitarbeiterin, die dann eigentlich in den Zeugenstand treten sollten, wieder auszuladen, um den Anwälten der beiden Angeklagten die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen an den Gutachter zu stellen.

Danach wird der Prozess erst am 15. März fortgesetzt. Das Urteil sollte nach dem bisherigen Stand Ende März gesprochen werden.

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