Plädoyers im Fall Anna: Gegenseitige Beschuldigungen
Bad Honnef/Bonn · Im Prozess um den Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna aus Bad Honnef wurden vor dem Bonner Landgericht am Donnerstag die letzten Plädoyers gehalten. "Es waren nicht die Hände seiner Frau, sondern seine".
Im Prozess um den Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna aus Bad Honnef wurden vor dem Bonner Landgericht am Donnerstag die letzten Plädoyers gehalten. Dabei schloss sich Martina Lörsch, die Anwältin von Annas leiblicher Mutter, der rechtlichen Einschätzung von Oberstaatsanwalt Robin Faßbender an.
Der Ankläger hatte bereits in der vergangenen Woche plädiert und eine Verurteilung der 52 Jahre alten Pflegemutter wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Der ebenfalls 52 Jahre alte Ehemann soll nach Meinung der Nebenklägerin wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge sowie Misshandlung einer Schutzbefohlenen eine "angemessene Freiheitsstrafe" bekommen - der Oberstaatsanwalt hatte neun Jahre Haft beantragt.
Laut der Nebenklägerin kam es zu der Tat, weil "die Gefahr drohte, dass die Konstellation einer heilen Familie nicht mehr aufrechterhalten werden konnte". In der Zeit davor habe die Pflegemutter versucht, die "zwar hilfsbedürftige aber liebenswerte, freundliche und fröhliche" Anna als "psychisch extrem gestörtes Kind" hinzustellen.
Dabei sei es der 52-Jährigen einzig und allein darum gegangen, "ein perfektes Selbstbild von der besten Mutti der Welt zu inszenieren". Die Angeklagte habe als starke und aufopfernde Pflegemutter angesehen werden wollen. Dass sich der Pflegevater alleine dazu entschlossen habe, Anna umzubringen, sei "mehr als fernliegend".
Genau davon geht allerdings Christian Breuer, der Verteidiger der Pflegemutter aus: "Es waren nicht die Hände seiner Frau, sondern seine", die Anna am Tattag unter Wasser gedrückt hätten. Den Anschuldigungen durch den Ehemann sei nicht zu glauben. Der Angeklagte, den er als Kronzeugen der Anklage bezeichnete, habe seine Aussagen ständig angepasst.
In Breuers Augen ist das Geschehen im Badezimmer nicht sicher aufgeklärt. Seine Mandantin sei lediglich dafür zu bestrafen, dass sie daran beteiligt gewesen sei, Anna mit Panzerklebeband zu fesseln und ins Badezimmer zu bringen. Er forderte eine maßvolle Freiheitsstrafe für die 52-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Misshandlung einer Schutzbefohlenen.
Von den beiden Verteidigern des Pflegevaters wurde hingegen betont, dass ihr Mandant Anna nicht drei Minuten unter Wasser gedrückt habe. Der Angeklagte sei aus dem Badezimmer gegangen, als seine Ehefrau wieder einmal Annas Kopf unter Wasser gedrückt habe, so Anwalt Sebastian Holbeck. Als der Pflegevater zurück gekommen sei, sei er "starr vor Schreck" im Türrahmen stehen geblieben, da Annas Kopf immer noch unter Wasser gewesen sei.
Erst nach einiger Zeit habe der 52-Jährige reagiert und seine Frau weggeschubst. Holbeck bezeichnete die vom Verteidiger der Pflegemutter geschilderte Version als "perfiden Versuch, ihm auf den letzten Metern eiskalt einen lupenreinen Mord in die Schuhe zu schieben". Nach dem Willen seiner Anwälte soll der Pflegevater für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Nach den Plädoyers wurde die Sitzung unterbrochen.
Anschließend gab der Kammervorsitzende Josef Janßen bekannt, dass einem der insgesamt fünf von Anwalt Breuer in seinem Plädoyer gestellten sogenannten Hilfsbeweisanträgen nachgegangen werden soll. Am kommenden Donnerstag sollen nun mehrere Mediziner, unter anderem die Hausärztin der Pflegemutter, dazu befragt werden, ob die Angeklagte - wie vom Verteidiger behauptet wird - drei Monate vor dem Tattag einen Bauchdeckendurchbruch erlitten habe.
Aufgrund dieser Verletzung war der 52-Jährigen "eine derartige Tatausführung nicht möglich", so der Verteidiger. Die Beschuldigte habe sich gar nicht so weit in die Badewanne bücken können.