Ehemaliges Penaten-Gelände Plan für Supermarkt in Rhöndorf ist fehlerhaft

Rhöndorf · 2011 hat die Stadt Bad Honnef Fehler bei der Änderung des Bebauungsplans für das ehemalige Penaten-Areal gemacht. Schlimmstenfalls könnte ein Gericht den Plan für unwirksam erklären.

 Das Bauschild steht, gebaut wird aber noch nicht: Auf dem Penaten-Areal sind Wohnungen und ein Supermarkt geplant.

Das Bauschild steht, gebaut wird aber noch nicht: Auf dem Penaten-Areal sind Wohnungen und ein Supermarkt geplant.

Foto: Frank Homann

„Ihr neuer Rewe-Markt ist bald für Sie da“, verspricht seit geraumer Zeit ein Bauschild an der Brachfläche im Zentrum des ehemaligen Penaten-Areals in Rhöndorf. So bald dürfte es aber dann doch nichts werden mit den Bauarbeiten. Zumal das Projekt in der kommenden Woche noch einmal eine Ehrenrunde im städtischen Planungsausschuss drehen muss: Die 2011 in den Bebauungsplan eingearbeiteten Änderungen, die sich dezidiert mit den Abmessungen eines Supermarktes befassen, weisen Verfahrensfehler auf. Und die könnten schlimmstenfalls dafür sorgen, dass die B-Plan-Änderung von einem Gericht für unwirksam erklärt wird.

Wie mehrfach berichtet, gibt es für das Gelände einen Bebauungsplan aus dem Jahr 2004, der in den folgenden Jahren allerdings noch einmal modifiziert und um besagte Festlegungen für den Bau eines Supermarktes ergänzt wurde. Diese „2. Änderung“, die sich speziell mit den ebenerdig geplanten Verkaufsflächen beschäftigt, trat im April 2011 in Kraft.

Anfang 2017 verkaufte der ursprüngliche Investor das Gelände an ein Joint Venture der Swift Rhein-Main und der Dereco Köln, das nun seinerseits eine Planung vorlegte – Entwürfe, die angesichts der Massivität des Baukörpers nicht nur bei den Grundstücksnachbarn, sondern auch in der Politik mehr als nur Bauchgrimmen auslösten.

Genehmigung trotz Bauchschmerzen

Vorgesehen ist demnach, wie mehrfach berichtet, der Bau eines maximal viergeschossigen Komplexes sowie ein sechsgeschossiges Gebäude mit Wohnungen über dem im Erdgeschoss geplanten Supermarkt. Bauchschmerzen hin oder her: Da sich der Investor exakt an die Vorgaben des Planungsrechtes halte, teilte die Stadtverwaltung 2017 im Bauausschuss mit, könne man ihm die Genehmigung nicht verwehren. Die Baugenehmigung ist denn mittlerweile auch erteilt, bestätigte Geschäftsbereichsleiter Fabiano Pinto auf GA-Anfrage.

Trotzdem muss die Politik noch einmal ran – und dabei könnte es in letzter Konsequenz sogar darum gehen, Schadenersatzforderungen abzuwenden. Bei der Änderung des Bebauungsplans 2011 seien Verfahrensfehler gemacht worden, wie die Stadt dem Bauausschuss mitteilt. Unter anderem fehle in dem Plan eine Zweckbestimmung für den Vollsortimenter sowie eine Ausweisung dieses Sondergebietes mit Verkaufsflächenbegrenzung. Dies alles seien „Unschärfen“, so Pinto, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung aber dazu führen könnten, dass das Verwaltungsgericht den kompletten B-Plan für unwirksam erklärt.

Ganz von der Hand zu weisen sind solche Befürchtungen nicht: Bekanntlich haben zwei Nachbarn Klage eingereicht. Zwar hätten diese keine aufschiebende Wirkung, allerdings bergen sie für den Investor ein Risiko, das gegebenenfalls – sollte der Plan für unwirksam erklärt werden – auf die Stadt zurückfallen könnte. Oder auch: Der Ursprungsplan von 2004 ohne Supermarkt wäre wieder aktuell. Pinto: „Es geht nicht um Dinge, die den Städtebau angreifen, sondern um redaktionelle Änderungen. Trotzdem wollen wir keine offene Flanke bieten.“ Zumal der Investor Vertrauensschutz genieße.

Die Verwaltung schlägt der Politik vor, die Sache mit Hilfe von Paragraf 214 Baugesetzbuch zu „heilen“. Der Paragraf sieht unter anderem vor, dass eine Satzung „durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden“ kann.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen tagt am Donnerstag, 11. April, ab 18 Uhr im Rathaus.

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