Landgericht Bonn Prozess gegen Annas Betreuerin beginnt im September

KÖNIGSWINTER/BONN · Nun ist es amtlich: Der Strafprozess gegen die Mitarbeiterin des Jugendamtes Königswinter, die sich laut Anklage im Fall der in Bad Honnef von ihrer Pflegemutter getöteten neunjährigen Anna der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hat, beginnt am 25. September vor dem Bonner Landgericht.

Das teilte Gerichtssprecher Philipp Prietze am Freitag mit. Der bisherigen Planung zufolge will die 1. Bonner Strafkammer an insgesamt neun Verhandlungstagen bis zum 18. Dezember die Vorwürfe gegen die 46-jährige Sozialpädagogin prüfen und klären, ob sie hätte erkennen können, dass Anna in der Familie misshandelt wurde und sogar in Lebensgefahr war.

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die 46-Jährige für ihre Versäumnisse strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden muss, und wirft ihr fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen vor. Vor drei Jahren war das in der Bad Honnefer Pflegefamilie untergebrachte Kind nach einer Zeit ständiger Misshandlungen von der Pflegemutter in Anwesenheit des Pflegevaters in der Badewanne ertränkt worden.

Die 52-Jährige war im Dezember 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, ihr Mann zu sechseinhalb Jahren. In dem Prozess wird Annas Mutter der Betreuerin ihres getöteten Kindes als Nebenklägerin gegenübersitzen. Als rechtlichen Beistand hat das Gericht ihr Anwältin Martina Lörsch beigeordnet, die Anwältin, die bereits im Strafverfahren gegen die Pflegeeltern die Interessen von Annas Mutter vertrat.

Nicht beigeordnet hat das Gericht ihr den Königswinterer Anwalt Björn Seelbach, der Annas Mutter in diesem Prozess vertreten wollte. Im Fall des Königswinterer SPD-Vorsitzenden, der auch zur Tatzeit Sachkundiger Bürger im Jugendhilfeausschuss des Stadtrates war, befürchtet das Gericht einen Interessenkonflikt: "Es könnte sein, dass die Organisation der Jugendhilfe und Jugendfürsorge durch die Kammer aufgeklärt werden muss."

Dann wäre auch Seelbach in seiner Funktion als Mitglied des Jugendhilfeausschusses betroffen. Es würde, so das Gericht, auch nicht helfen, wenn Seelbach dieses Amt ruhen ließe, "denn der drohende Interessenkonflikt ergibt sich aus der Vergangenheit". Tatsächlich wird der Mitarbeiterin des Jugendamts auch Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch vorgeworfen.

Sie soll nach Annas Tod die Akten manipuliert und Teile vernichtet haben. Seelbach wird die Mutter wohl trotzdem vertreten: Er hat sein Mandat bisher nicht niedergelegt. In dem Fall wird er jedoch nicht aus der Staatskasse bezahlt. In dem Prozess sollen zahlreiche Zeugen gehört werden, auch der Pflegevater, der damals ein Geständnis ablegte.

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