Prozess im Fall Anna wird neu aufgerollt

Bonn · Der Verteidiger von Annas Pflegemutter besteht darauf, das Verfahren auszusetzen.

Weitere 13 Termine stehen dann bis zum geplanten Urteilsspruch am 20. Juni auf dem Programm. Alle Zeugen, die bisher bereits ausgesagt haben, werden erneut gehört.

Annas Pflegemutter wird sich dann allerdings wegen Totschlags und nicht, wie bisher, nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten müssen.

Bei ihrem Ehemann bleibt es bei dieser Anklage. Während dessen Strafverteidiger Sebastian Holbeck dies bereits als "Etappensieg" bezeichnete, stellte der Anwalt der Pflegemutter, Christian Breuer, angesichts des neuen schweren Vorwurfs gegen seine Mandantin am elften Verhandlungstag einen Aussetzungsantrag.

Die Staatsanwaltschaft hatte sogar beantragt, dass der Kammervorsitzende die Angeklagten darauf hinweist, dass für die Pflegemutter und den Pflegevater wegen Unterlassens auch eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags im besonders schweren Falle in Betracht komme.

Meinung Lesen Sie dazu auch den Kommentar " Nüchternheit tut not"Oberstaatsanwalt Robin Faßbender reagierte damit auf die Schilderung des Rechtsmediziners Christian Schyma, wie lange die neunjährige Anna von ihrer Pflegemutter unter Wasser gedrückt worden sein muss. Der Gutachter hatte am Montag erneut betont, dass das Mädchen in der Badewanne wesentlich länger mit dem Kopf unter Wasser getaucht gewesen sein muss, als von der Anklage bisher angenommen.

"Wir müssen davon ausgehen, dass das Kind nach dem Eintreten der Bewusstlosigkeit mindestens drei Minuten unter Wasser gewesen ist, was aber nicht heißt, dass es die gesamte Zeit gedrückt wurde", sagte Schyma. Als Belege führte er den Nachweis von Wasser im Dünndarm des Kindes bei der Obduktion und die erfolglosen Reanimationsversuche an.

Bestätigt fühlte er sich auch durch eine weitere Aussage der Notärztin, die am Montag vor Gericht berichtete, dass bei ihrem Eintreffen Atmung, Puls und Kreislauf bei Anna nicht mehr feststellbar gewesen wären.

Die Staatsanwaltschaft sah nach den Ausführungen des Rechtsmediziners eine ganz neue Ausgangssituation im Prozess. "Diese Ergänzungen kamen erst in der Hauptverhandlung", betonte Robin Faßbender. Nach den Aussagen des Rechtsmediziners am vergangenen Donnerstag waren Fragen laut geworden, warum der Staatsanwaltschaft die Informationen des Gutachters nicht bereits vor dem Verfassen der Anklageschrift vorgelegen hätten.

Faßbender sieht nun einen direkten Tötungsvorsatz bei den Pflegeeltern. Als Mordmerkmale kämen Grausamkeit, Heimtücke, Verdeckungsabsicht und niedrige Beweggründe in Betracht. Diesem Antrag folgte das Gericht jedoch nicht (siehe Kasten). Kammervorsitzender Josef Janßen wies die Angeklagte darauf hin, dass eine Aussetzung des Verfahrens für sie auch Nachteile bedeuten könnte.

Dies sieht auch die Staatsanwaltschaft so. Faßbender glaubt, die Aussetzung des Verfahrens mache auch aus Sicht der Verteidigung keinen Sinn. "Die Staatsanwaltschaft wird die Aussetzungszeit nutzen, um herauszuarbeiten, dass die von der Kammer angenommene Überforderungssituation nicht in dem Umfang bestanden hat, sondern nur vorgeschoben wird", kündigte Faßbender an.

Dann kann es durchaus sein, dass er erneut einen Antrag stellen wird, dass die Kammer auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Mordes hinweist. Warum dieser Hinweis am Montag nicht angenommen wurde, wunderte den Anklagevertreter: "Das Gericht hat die Schwelle für einen rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags im besonders schweren Fall in Frage kommen könnte, recht hoch angesetzt."

Mord oder TotschlagDie Staatsanwaltschaft sieht die Voraussetzungen für eine Verurteilung der Pflegemutter wegen Mordes erfüllt, weil sie vier Mordmerkmale erkennt. Mindestens aber handle es sich um Totschlag in einem besonders schweren Fall.

  • Grausamkeit: Oberstaatsanwalt Robin Faßbender erkennt diese nicht nur bei der Tat selbst, sondern auch bei zahlreichen früheren Misshandlungen. Laut dem Vorsitzenden Josef Janßen sieht die Kammer das Mordmerkmal nicht erfüllt. Der Pflegemutter sei es nicht darauf angekommen, Anna auf besonders quälende Art und Weise zu töten. "Vieles spricht dafür, dass in einer Überforderungssituation gehandelt worden ist."
  • Heimtücke: Laut Staatsanwaltschaft ist Anna wehr- und arglos gewesen, habe mit dem Untertauchen nicht gerechnet und auch keine Abwehrmöglichkeit gehabt. Auch dies sieht die Kammer nicht. "Anna war im Badezimmer mitnichten arglos."
  • Verdeckungsabsicht: Faßbender spricht von der "Legende vom Balkonsturz". Die bei Anna festgestellten Verletzungen seien mit dem von den Pflegeeltern als Begründung genannten Sturz nicht vereinbar. Gegen die Verdeckungsabsicht spricht laut Kammer das Verhalten der Pflegeeltern am Todestag. "Sonst ruft man nicht den Notarzt."
  • Niedrige Beweggründe: Laut Staatsanwalt waren die Probleme der Pflegeeltern mit Anna hausgemacht. "Sie hätten durch Kündigung des Pflegevertrages jederzeit beendet werden können." Das hätten sie jedoch nicht gemacht, weil sie ihr Versagen nicht eingestehen wollten. Auch hier gehen die Richter von einer Überforderung der Pflegeeltern aus. "Wie viele Eltern haben schon mal gesagt: Ich könnte jetzt..." Es gebe Gemengelagen, die gedanklich vieles erlauben.
  • Totschlag im besonders schweren Fall: Laut Faßbender war Anna gerade in Obhut und Pflege gegeben, um sie vor Schaden zu schützen. Erneut sieht die Kammer eine Überforderung. Auch sei die Pflegemutter zuvor nie als Gewalttäterin vor Gericht in Erscheinung getreten.
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