Kommentar zur Sanierung der Rauschendorfer Straße Satzung bloß nicht antasten

Meinung | Rauschendorf · Früher zahlten Grundstückseigentümer in Königswinter im Vergleich zu anderen Kommunen eher geringe Anliegerbeiträge, wenn Fahrbahnen oder Gehwege vor ihrem Haus erneuert wurden. Damals entschied der Stadtrat noch bei jeder Baumaßnahme im Einzelfall.

So beschloss er auch, dass die Anwohner beim ersten Bauabschnitt der Rauschendorfer Straße nur einen Anteilssatz von 40 Prozent für die Fahrbahn und 60 Prozent für den Gehweg zu zahlen hatten. Bei der benachbarten Straße „Am Tor“ war es genauso.

Königswinter war damals die einzige Kommune im Rhein-Sieg-Kreis, in der das so lief. Als man sich vor drei Jahren endlich auf eine generelle Beitragssatzung mit festen Anteilssätzen einigte, war das auch ein deutliches Zeichen gegen jede Form von Willkür. Seitdem entscheidet über die Höhe des Anteilssatzes allein, ob es sich um eine Anlieger-, Haupterschließungs-, Hauptverkehrs- oder Hauptgeschäftsstraße handelt.

Mit welcher Straßenart man es bei der Rauschendorfer Straße zu tun hat, muss die Verwaltung jetzt zweifelsfrei klären. Wenn sie mit ihrer Klassifizierung richtig liegt, darf es bei der Politik jedoch kein Zögern mehr geben. Sie muss den Bürgerantrag auf Erlass einer Einzelfallsatzung ablehnen, weil sie sonst die generelle Satzung – und somit die größte Errungenschaft der vergangenen Jahre – ad absurdum führen würde.

Auch, wenn die Situation für die Anlieger sicher alles andere als erfreulich ist. Sie haben ganz klar das Pech, nach der neuen Satzung veranlagt zu werden und für ihre viel kleineren Grundstücke vergleichsweise hohe Beiträge zahlen zu müssen.

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