Wochenendgebiet Bad Honnef-Rottbitze wird zu Bauland Stadt Bad Honnef hat Pächtern auf dem Hüttenplatz gekündigt

Rottbitze · Bis zum Jahresende müssen die letzten 25 Bewohner das Wochenendgebiet Rottbitze verlassen. Das Gelände, das zurzeit teilweise für Flüchtlingsunterbringung genutzt wird, soll bebaut werden. Dort finden bis zu 100 Wohneinheiten Platz.

Die ersten Weichen sind gestellt: Bad Honnefs Kommunalpolitiker haben in zwei Gremien dafür gestimmt, auf dem Gelände des ehemaligen Wochenendplatzes in Rottbitze Bauland auszuweisen. Die Voten im Fachausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen sowie im Bezirksausschuss Aegidienberg waren jeweils einstimmig. Wie berichtet, soll auf dem städtischen Grundstück ein Wohngebiet realisiert werden. Für die noch verbliebenen rund 25 Einzelpächter bedeutet das den baldigen Abschied vom früheren „Feriencenter Rottbitze“.

Die Stadtverwaltung teilte mit, dass alle Pachtverträge bis Ende 2017 gekündigt seien. Für die Pächter sei man zugleich um sozialverträgliche Lösungen bemüht. „Vertrieben wird niemand“, sagte Fabiano Pinto, Leiter des Geschäftsbereiches Städtebau.

Das Gelände am Rederscheider Weg lieferte in der Vergangenheit reichlich Gesprächsstoff, wie mehrfach berichtet. Auf dem Wochenendgebiet gab es Parzellen, auf denen Pächter Häuser auf eigene Kosten errichtet hatten. 2014 wurde das Areal zwangsversteigert. Den Zuschlag bekam die Alpha Ferienhaus Ltd, sie zahlte den Kaufpreis allerdings nie. Die Gläubiger beantragten Zwangsverwaltung; die Stadt Bad Honnef wiederum pachtete nach rechtlicher Klärung Teile des Areals für den Bau der Flüchtlingsunterkunft an. Nach annähernd zwei Jahren konnte Ende Oktober 2016 ein Schlussstrich gezogen werden: Beim erneuten Zwangsversteigerungstermin bekam die Stadt Bad Honnef den Zuschlag. Kaufpreis: 705 000 Euro.

Teils ein Martyrium hatten in der Zwischenzeit die Pächter erleben müssen, vor allem durch die rechtlichen Unsicherheiten vor dem zweiten Versteigerungstermin, allerdings auch, weil sie – so wurde beklagt – durch den zwischenzeitlichen Ersteigerer des Geländes unter Druck gesetzt wurden. Hinzu kam: Auf dem Sondergebiet, so die offizielle bauordnungsrechtliche Bezeichnung des Wochenendplatzes, sind dauerhafte Wohnsitze nicht zulässig. Die Realität sah allerdings anders aus. Viele Pächter hatten dort ihre einzige Bleibe.

Dauer-Wohnsitz ist rechtlich nicht zulässig

Pinto: „Wir waren gehalten, ordnungsrechtlich dagegen vorzugehen.“ Die Stadt als neue Eigentümerin wolle sich nun um ein „sozialverträgliches Umzugsmanagement kümmern. „Wir sind mit allen im Gespräch. Es gibt ein reguläres Kündigungsschreiben. Aber es geht auch darum, ein menschliches Gesicht zu zeigen“, so Pinto. Ein Punkt, auf den auch im Ausschuss Wert gelegt wurde.

Zugleich steht fest: Mit rund drei Hektar Größe, so Dirk Wiehe vom Planungsamt, bildet das Areal die „größte kommunale Eigentumsfläche überhaupt“. Zwar gebe es noch keinerlei städtebauliche Vorstellungen über Wohneinheiten, Gebäudestrukturen oder -gestaltung. Auch sei offen, wie lange die städtische Flüchtlingsunterkunft noch benötigt werde. Das Flächenpotenzial aber umfasse sicher 100 Wohneinheiten, „für Rottbitze ist das ein Riesen-Städtebauprojekt“, sagte Wiehe.

Und in dieser Richtung soll es nun auch weitergehen. Den Hinweis in der Sitzungsvorlage der Verwaltung auf eine Mischung aus öffentlich gefördertem und privat finanziertem Wohnungsbau griff Burkhard Hoffmeister (Grüne) auf. Laut Hoffmeister, auch Kreistags- und Aufsichtsratsmitglied bei der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH (GWG), hat die GWG an einer Mitwirkung jedenfalls großes Interesse.

Fabiano Pinto teilte auch mit, dass das Gelände in der nächsten Zeit vermessen werde. „Ein genaues Aufmaß gibt es bisher nicht.“ Auch sei eine „kleinere Bodenaltlast“ gefunden worden. „Was es ist, können wir noch nicht sagen. Wir werden das jetzt aber untersuchen lassen.“

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