Wilderei im Stadtwald Bad Honnef Junges Wildschwein von wilderndem Hund angegriffen

Bad Honnef · Ein Hund hat sich in einem Frischling im Bad Honnefer Stadtwald festgebissen. Der Stadtförster hofft auf Hinweise zu Hund und Halter.

 Schilder wie das am Forsthaus Lohrberg weisen auf den Naturschutz hin. Dazu gehört auch genereller Leinenzwang für Hunde.

Schilder wie das am Forsthaus Lohrberg weisen auf den Naturschutz hin. Dazu gehört auch genereller Leinenzwang für Hunde.

Foto: Frank Homann

Ein wildernder Hund hat am Sonntag im Bad Honnefer Stadtwald sein Unwesen getrieben und sich in ein junges Wildschwein verbissen, das nur dank des Eingreifens eines Jägers schließlich verletzt das Weite suchten konnte. Das teilte die Stadt Bad Honnef mit, die nun hofft, dass der Hund und damit der Hundehalter mit Hilfe von Zeugen gefunden werden können. „Wilderei durch freilaufende Hunde im Wald ist kein Kavaliersdelikt“, stellt Förster Georg Pieper klar. Pieper erinnert auch an die generelle und ganzjährige Leinenpflicht für alle Hunde im gesamten Naturschutzgebiet Siebengebirge. Hundehalter, deren Hunde wildern, müssen nach dem Landesjagdgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen, teilt die Stadt mit.

Das panische Quieken eines Wildschweins, das ein Jäger am Sonntagnachmittag im Stadtwald gehört und mit dem Mobiltelefon in einem Video festgehalten hat, geht durch Mark und Bein: Gegen 16 Uhr hatte der Jäger Hundegebell und Kampfgeräusche vernommen. Auslöser war ein etwa 25 Kilogramm schwerer, schwarz-brauner Mischlingshund, der sich in einen Frischling am Hals verbissen hatte.

Hund und Wildschwein liefen davon

Dem Jäger gelang es, den Hund, der ein blaues Geschirr trug, von dem jungen Wildschwein zu trennen. Sowohl der Hund als auch das sichtbar verletzte Wildschwein liefen davon. Der Jäger informierte Stadtförster Georg Pieper, der Kontakt zu einem Nachsuchgespann aufnahm; dabei handelt es sich um professionelle Hundeführer, die mit ihren Tieren auf die Suche von verletzten Tieren trainiert sind.

Trotz zweieinhalbstündiger Suche konnte das verletzte Wildschwein nicht gefunden werden. Pieper: „Wir haben den Vorfall daher bei der Polizei angezeigt und bitten die Bevölkerung um Hinweise bei der Polizeistation Bad Honnef, um welchen Hund und Hundehalter es sich bei dem Vorfall gehandelt haben könnte.“ Die Leinenpflicht im Naturschutzgebiet sei von besonderer Bedeutung, so Pieper: „Es geht darum, den Lebensraum der Wildtiere nicht nur vor Wilderei, sondern auch allgemein vor Störungen zu schützen. Aktuell beginnt die Brut- und Setzzeit. Jungtiere und trächtige Muttertiere sind durch Hunde besonders gefährdet. Leider beobachten wir entsprechende Vorfälle immer wieder.“

Fälle von wildernden Hunden seien keine Einzelfälle. „Im vergangenen Jahr haben wir eine von Hunden gerissene trächtige Ricke, also ein weibliches Reh, gefunden. Die Bissspuren der Hunde waren unverwechselbar am toten Tier zu erkennen. Im März wurden drei Hunde dabei beobachtet, wie sie ein Reh hetzten. Die Dunkelziffer an Vorfällen dürfte erheblich größer sein“, so Pieper. Oft sei es Hundehaltern nicht bewusst, dass ihr Tier bereits wildere: „Nicht nur das Hetzen, Packen und Töten von Wild gilt als Wilderei, sondern auch bereits das Suchen nach Wild im Umfeld der Wege.“ Im Wiederholungsfall sehe das Gesetz eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis vor. Zudem müssten Schäden am Wild ersetzt und der Hund könne mit Maulkorbzwang belegt werden. Der beste Schutz für Wildtiere und auch der Haustiere ist und bleibt im Wald die Leinenpflicht, so Pieper: „Dann steht dem Waldbesuch mit Hund auch nichts entgegen.“

Wer Angaben machen kann, meldet sich bei der Polizei in Bad Honnef unter 02224/26 35.

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