Eigentümerin ist die Stadt Streit um den Mammutbaum

BAD HONNEF/BONN · Mit der Frage, ob von einem mehrere hundert Jahre alten Mammutbaum eine Gefahr für den Betrieb des Bad Honnefer Parkkindergartens Hagerhof ausgeht, sehen sich derzeit die Richter der ersten Zivilkammer des Bonner Landgerichts konfrontiert.

 Der Baum des Anstoßes: Der alte Mammutbaum auf dem Kindergartengelände ist nur teils von einem Netz gesichert.

Der Baum des Anstoßes: Der alte Mammutbaum auf dem Kindergartengelände ist nur teils von einem Netz gesichert.

Foto: Frank Homann

Die Betreiberin des Kindergartens, die Parkkindergarten Hagerhof gGmbH, hat die Stadt Bad Honnef verklagt. Sie will, dass die Stadt als Eigentümerin des Grundstücks den etwa 30 Meter hohen Mammutbaum fällt. Grund: Obwohl es regelmäßig Kontrollen des Baumes gebe, würden immer wieder Äste runterfallen.

Träger-Geschäftsführer Hansjörg Tamoj betonte am Mittwoch gegenüber dem GA: "Es besteht keine akute Gefahr. Wenn es stürmt, dürfen die Kinder aber nicht raus." Er betonte: Der Rechtsweg sei alleine deswegen eingeschlagen worden, um ein- für allemal gerichtlich Haftungs- und Verkehrssicherungsfragen klären zu lassen.

Unter einer benachbarten und unter besonderem Schutz stehenden Zeder befindet sich ein großes Metallnetz, das herabfallende Äste auffängt. Dieses Netz hängt zum Teil auch unter dem Mammutbaum, deckt dessen Fläche jedoch nicht komplett ab. Auslöser der Klage war, dass ein etwa ein Meter langer und zehn Zentimeter dicker Ast im Februar dieses Jahres zu Boden abgebrochen sein soll.

In der mündlichen Verhandlung wurde von beiden Seiten betont, dass die Sicherheit für die Personen, die sich unter dem Baum bewegen, gegeben sein muss. Die Stadt geht allerdings aufgrund eines Gutachtens, das ein von ihr hinzugezogener Sachverständiger erstellt hat, davon aus, dass der Mammutbaum gesund ist und von ihm derzeit keine Gefahr ausgeht.

Stadt und Kindergarten wollen nun erst einmal darüber beraten, ob der Mietvertrag geändert wird. Bislang obliegt dem Mieter mit Ausnahme der Zeder die Verkehrssicherungspflicht des Geländes. Angedacht wurde, dass die Stadt nun auch die Verkehrssicherungspflicht des Mammutbaumes übernimmt. Sollte bei den Gesprächen keine Einigung erzielt werden, entscheiden die Richter im September, wie es weitergeht.

Voraussichtlich wird dann ein Baumsachverständiger hinzugezogen. Dieser müsste sich anhand von Bildern mit der Frage befassen, ob der heruntergefallene Ast wirklich vom Mammutbaum stammt. Streitig ist zudem, ob der Ast nicht abgesägt wurde, da er auf einer Seite eine glatte Schnittfläche aufgewiesen haben soll. Unklar ist auch, ob der von der Stadt hinzugezogene Gutachter den fraglichen Ast vorgelegt bekommen hat.

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