Betretungsverbot am Drachenfels Verschönerungsverein für das Siebengebirge wehrt sich gegen Kritik der Winzer

BAD HONNEF · "Wir haben Verständnis für die Winzer. Es geht um ihre Existenz", sagt Brigitte Kohlhaas, Geschäftsführerin des Verschönerungsvereins für das Siebengebirge (VVS). Dennoch sei deren massive Kritik am VVS ungerechtfertigt. "Man kann es sich nicht so einfach machen und dem Eigentümer des Felsens die Schuld zuweisen.

Bereits bei der Weinbergflurbereinigung hätte eine Hangsicherung vorgenommen werden müssen." Klaus Breuer, der stellvertretende VVS-Vorsitzende, sagt: "Es gab bei der Weinbergflurbereinigung eine Flurkommission mit dem Vorsitzenden Adolph Pieper. Der VVS war nicht beteiligt."

Damals habe sich keiner Gedanken gemacht über herabstürzende Felsbrocken, ergänzt Herbert Losem, der frühere VVS-Geschäftsführer. "Das Problem wurde außen vorgelassen. Die Weinberge wurden ganz hoch gezogen bis zum Felsen." Breuer: "Vielleicht hätte unter dem Felsen kein Wein angebaut werden dürfen."

Da setze die juristische Schwierigkeit ein. Denn: "Die Widerspruchsfrist ist verjährt." Der VVS steht laut eigener Aussage in Kontakt mit der Stadt Bad Honnef und mit den Ministerien. Im Rechtsgutachten werde laut Breuer untersucht, ob der VVS ein "Störer" im zivilrechtlichen Sinne sei, weil von seinem Grundstück die Störung ausgehe.

Dazu wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 1985 herangezogen. Der VVS-Vize: "Danach habe derjenige die Folgen zu tragen, der wissentlich in ein bekanntes Gefahrengebiet hineinbaut. Das sei ein Naturereignis, das vom Eigentümer nicht zu beeinflussen ist."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort