Verteidigung von Annas Pflegemutter bestreitet Hauptschuld

Bonn · Im Bonner Anna-Prozess hat die Verteidigung für die angeklagte Pflegemutter nur eine "mäßige Freiheitsstrafe" gefordert. Nicht sie, sondern der ebenfalls angeklagte Pflegevater habe das neunjährige Mädchen in der Badewanne ertränkt.

Im Bonner Anna-Prozess hat die Verteidigung für die angeklagte Pflegemutter nur eine "mäßige Freiheitsstrafe" gefordert. Nicht sie, sondern der ebenfalls angeklagte Pflegevater habe das neunjährige Mädchen in der Badewanne ertränkt, sagte der Verteidiger der 52-Jährigen am Donnerstag in seinem Plädoyer. "Es waren nicht die Hände seiner Frau, es waren seine."

Die Staatsanwaltschaft dagegen sieht die Pflegemutter als Hauptschuldige und hatte in der vergangenen Woche lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld für sie gefordert. Die 52-Jährige soll Anna mehr als ein Jahr lang grausam gequält und schließlich in der Badewanne ertränkt haben.

Die Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden leiblichen Mutter verlangte ebenfalls lebenslange Haft für die Pflegemutter. Die leibliche Mutter hatte das Kind freiwillig abgegeben, weil sie mit Alkoholproblemen zu kämpfen hatte.

Für den Pflegevater hatte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Der Verteidiger des Mannes plädierte am Donnerstag auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Das Geständnis seines Mandanten habe wesentlich zur Aufklärung des Falls beigetragen, argumentierte er.

Anna war einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge gestorben, nachdem sie 2010 in der Badewanne länger als drei Minuten unter Wasser getaucht worden war. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Der Prozess war seit Mai neu aufgerollt worden. In einem ersten Verfahren war auch die Staatsanwaltschaft von einem Unfall in der Badewanne ausgegangen - bis das Gutachten die Wende brachte

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