Urteil des Königswinterer Amtsgerichts Verurteilte Pflegemutter legt Berufung ein

KÖNIGSWINTER/BONN · Seit Dienstag muss sich das Bonner Landgericht - nach dem Fall der von der Pflegemutter ertränkten Anna - erneut mit Misshandlungen in einer Pflegefamilie beschäftigen.

Eine 46 Jahre alte Erzieherin hat Berufung gegen ein Urteil des Königswinterer Amtsgerichts eingelegt, da die Vorwürfe "an den Haaren herbeigezogen" seien.

Im Juli 2011 war die in Königswinter lebende Angeklagte wegen Misshandlung Schutzbefohlener, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Laut diesem erstinstanzlichen Urteil waren zwei Brüder aus Köln zwischen 2001 und 2006 in der Pflegefamilie untergebracht - in der es vier eigene Kinder und zeitweise ein drittes Pflegekind gab.

Die Situation soll sich nach etwa einem Jahr zugespitzt haben, da die leibliche Mutter offenbar noch nicht in der Lage war, ihre Söhne wieder bei sich aufzunehmen. In der Folgezeit sollen die beiden Jungen - Jahrgang 1992 und 1994 - in eine Regel-Sanktionen-Spirale geraten sein. Es soll Strafaktionen wie Hunderte Kniebeugen und das nächtliche neu schreiben von Schulheften gegeben haben.

Verurteilt wurde die 46-Jährige unter anderem, weil sie dem älteren Jungen im Mai 2006 beim Fixieren auf dem Boden den Arm so verdreht haben soll, dass der Oberarmknochen brach. In der Berufungsverhandlung blieb sie bei ihrer Darstellung, der Junge müsse sich den Bruch bei einem Treppensturz zugezogen haben.

In seiner Zeugenvernehmung bestätigte der heute 19-Jährige nun, dass er damals in der Kinderklinik auf Nachfrage der Ärzte bestätigt hatte, dass er die Treppe hinuntergefallen sei. Er habe sich nicht getraut, die Wahrheit zu sagen, da er befürchtete, einmal mehr als Lügner hingestellt zu werden. Die 46-Jährige bestritt auch "mit aller Vehemenz", ihren Pflegesohn "an den Hals gefasst" zu haben. Laut Urteil des Amtsgerichts hatte sie ihn einmal derart heftig gewürgt, dass der Junge kaum noch Luft bekommen hatte. Zudem sollen Ohrfeigen verteilt worden sein.

Auch den Vorwurf, dass der ältere Junge einmal mehrere Tage auf der Gästetoilette verbringen musste, wollte die Erzieherin nicht stehenlassen. Der Junge habe sich vielmehr in das WC zurückgezogen und sei trotz mehrfacher Bitten nicht mehr herausgekommen.

Da sie sich nicht mehr zu helfen gewusst habe, habe sie schließlich eine Matratze vor die Tür der Toilette gestellt und den Jungen gebeten, sich wenigstens zum Schlafen auf die Matratze in den Flur zu legen. Die Jungen hatten die Pflegefamilie 2006 auf Wunsch der Angeklagten verlassen - und ein Jahr später Anzeige erstattet. Der Prozess wird fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort