Parkplatzkonzept Vorerst gelten die alten Parkgebühren in Bad Honnef

Bad Honnef · Eigentlich sollte das Parkplatzkonzept für Bad Honnef seit dem Jahreswechsel gelten, doch Lieferengpässe bei den Parkscheinautomaten und eigene Personalprobleme haben der Stadt einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Ein bisschen ist der Wurm drin: Die Stadt Bad Honnef hat das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept noch nicht komplett umgesetzt wie es eigentlich gedacht war. Auf GA-Anfrage bestätigte die Stadtverwaltung, dass einige der bereits aufgestellten neuen Parkscheinautomaten stattdessen vorübergehend wieder abgedeckt seien, bis auch die komplette Beschilderung an die neuen Regelungen angepasst sei.

Bis Ende der Woche, so hofft Gerrit Schöne-Warnefeld vom Ordnungsamt, werde jedoch alles fertig sein. Für Verwirrung bei Autofahrern sorgte derweil nicht nur das Nebeneinander von alten Schildern zur (noch geltenden) Parkscheibenregelung und neuen Automaten zur neuen Parkscheinregelung an einigen Straßen. Auch dass die sogenannte Brötchentaste für 15 Minuten kostenfreies Parken keineswegs für alle Parkautomaten gilt, machte viele stutzig.

Neue Automaten werden wieder abgedeckt

Wie berichtet, hatte der Stadtrat im Sommer das Parkraumbewirtschaftungskonzept verabschiedet, das eine Aufteilung in zwei Zonen vorsieht. Zone A betrifft den direkten Radius um die City; dort besteht Gebührenpflicht. In Zone B ist das Parken mit Bewohnerparkausweis beziehungsweise mit Parkscheibe oder Parkschein erlaubt. Sukzessive wurden nun Parkautomaten an den neuen Standorten aufgestellt.

Aufgrund von Engpässen bei der Lieferfirma sind dies übrigens vorerst gebrauchte Modelle, die Anfang März gegen die neuen Automaten ausgetauscht würden, so die Stadt. Wegen personeller Engpässe stünden zudem teils noch die alten Hinweisschilder. Die bereits aufgestellten Parkscheinautomaten würden daher abgedeckt und erst die fehlenden Beschilderungen und Markierungen hergestellt. In dem Moment, in dem die jeweilige Abdeckung wieder entfernt werde, werde auch die Parkscheinregelung wirksam.

Für Verwunderung sorgt, dass die neuen Automaten keine 15-minütige Freiparkzeit vorsehen. Und das bleibe auch so, so Schöne-Warnefeld. Die Brötchentaste sei ein gezieltes Instrument in der Innenstadt und entsprechend in der vom Stadtrat verabschiedeten Satzung verankert. Konkret gilt sie etwa am Rathaus, auf dem Parkplatz Kirchstraße oder dem Göttchesplatz, nicht aber an – obwohl durchaus citynahen – Standorten wie Rommersdorfer Straße oder Bernhard-Klein-Straße.

Sollte es also „Bedarf geben, eventuell den ein oder anderen Automaten anzupassen“, sei das technisch kein Problem, so Schöne-Warnefeld. Gerüchte, eine Ausweitung des Parkraumkonzeptes auf die Reichenberger Straße sei angedacht, wies er von sich. Da die Situation dort immer wieder zu Problemen führe, müsse man das aber kritisch beobachten.

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