Freizeitcenter Aegidienberg Waren Gläubiger leichtgläubig?

AEGIDIENBERG · Die verworrenen Zustände im Freizeitcenter Aegidienberg währen fort. Der öffentliche Druck jedoch steigt. Nachdem die Stadt Bad Honnef Strafanzeige gegen den Ersteigerer gestellt hat, beschäftigt sich auch die Kreispolitik mit dem Thema.

Die Linken haben die Angelegenheit im Kreisausschuss auf die Tagesordnung gebracht und Aufklärung verlangt. Laut Kreistagsabgeordnetem Michael Otter will man sich mit der Antwort der Kreisverwaltung im nichtöffentlichen Teil aber nicht zufrieden geben. Die Linken beantragen darum Akteneinsicht.

Die Linken fragen, warum zur Zwangsversteigerung nicht, wie sonst üblich, eine Sicherheitsleistung beantragt worden ist; üblich sind zehn Prozent des Verkehrswertes, die sofort zu hinterlegen gewesen wären. Denn, so die Linken: Neben der Stadt Bad Honnef gehört auch der Kreis zu den Gläubigern, die seit der Zwangsversteigerung des Areals auf ihr Geld warten. "Der Kreis hat noch kein Geld gesehen, hat aber offensichtlich Unkosten", so Otter zum GA. Unbestätigten Angaben zufolge handelt es sich um eine sechstellige Summe. Noch nicht eingerechnet sind Kosten für die Sicherungsverwaltung, die von den Gläubigern beantragt und vom Gericht veranlasst wurde.

Zur Frage, warum auf eine Sicherheitsleistung verzichtet worden sei, teilte Kreis-Sprecherin Rita Lorenz auf GA-Anfrage mit: "Eine Sicherheitsleistung wurde seitens des Kreises ab dem zweiten Gebot nicht gefordert, da die im Versteigerungstermin anwesenden weiteren Interessenten hatten erkennen lassen, bei Forderung einer Sicherheitsleistung keine weiteren Gebote abgeben zu wollen."

Schließlich sei es Ziel gewesen, dass die Forderungen beglichen würden, heißt: Schaden abzuwenden. Zur Forderungshöhe des Kreises wollte sie wegen des laufenden Verfahrens keine Angaben machen. Die Forderungen seien im Grundbuch gesichert. Dasselbe gilt für die Stadt Bad Honnef. Zusammen gekommen sei da eine sechstellige Summe, ließ Sprecherin Christine Pfalz wissen: Abwassergebühren und Grundsteuern.

Für die Linken ist die Antwort des Kreises nicht erschöpfend. Zumindest ungewöhnlich findet das Vorgehen auch Oliver Schoenijahn, Direktor des Königswinterer Amtsgerichtes. "Jeder erfahrene Gläubiger wird einen solchen Antrag stellen", so Schoenijahn zum GA. Welche Gründe im vorliegenden Fall dagegen gesprochen hätten, entziehe sich seiner Kenntnis. Eine Zwangsversteigerung erfolge auf Antrag der Gläubiger; das Gericht sei nur ausführendes Organ. Schoenijahn: "Die Situation lässt auch uns etwas fassungslos zurück. Auch unsere Rechtspfleger sind darüber sehr unglücklich." Hinzu komme, dass die Gläubiger von der Möglichkeit, gegen den Zuschlag Beschwerde einzulegen, keinen Gebrauch gemacht hätten. Damit werde der Zuschlag rechtskräftig - mit allen Konsequenzen.

Konsequenzen, die vor allem die rund 20 verbliebenen von einst 120 Pächtern zu tragen hätten, sagte der davon ebenfalls betroffene Charly Hörster dem GA. Während juristische Feinheiten gewälzt würden, sei eine Klärung für Pächter wie ihn nicht in Sicht. Stattdessen würden die Menschen "bedroht", so Hörster. Daraufhin bereits erstattete Anzeigen gegen den Eigentümer liefen ins Leere, weil der sich jeder rechtlichen Klärung entziehe. Josef Karl Cisch wiederum, Direktor der ersteigernden Firma Alpha Ltd, wies diesen wie auch alle anderen Vorwürfe im GA wiederholt zurück. Einer rechtlichen Klärung sehe er gelassen entgegen. Hörster befürchtet, dass die Klage gegen die Unterpachtverträge keine Lösung sei.

Hörster: "Dann geht er in Berufung und kann wieder eineinhalb Jahre weitermachen wie bisher. Das Ganze muss strafrechtlich durchleuchtet werden, das ist unsere einzige Chance." Genau darauf baut auch die Stadt Bad Honnef. In ihrer Strafanzeige erhebt sie den Vorwurf der unlauteren Bereicherung auf Kosten der Gläubiger mit einem Geflecht von "Briefkastenfirmen" und Ltds (Limited-Kapitalgesellschaften) samt Unterverpachtungen an dieselben. Zum anderen geht sie auf die unsicheren Verhältnisse auf dem Platz ein. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Anzeige. Die Prüfung stehe aus.

Paragraf 90 ZVG

Obwohl die Ersteigerungssumme bislang nicht bezahlt wurde, agiert der Ersteigerer als Eigentümer. Die Rechtsgrundlage hierzu bildet Paragraf 90 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG). Im Gesetz heißt es zum Verfahren wörtlich: "Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluss rechtskräftig aufgehoben wird. Mit dem Grundstück erwirbt er zugleich die Gegenstände, auf welche sich die Versteigerung erstreckt hat."

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