Lärmaktionsplanung für die Straßen in Bad Honnef Warum die Lärmaktionsplanung des Landes in Bad Honnef verpufft
Bad Honnef · Wenn der Amtsschimmel wiehert, wird es manchmal sogar Verwaltungsexperten zu viel. Ein solches Beispiel ist die Lärmaktionsplanung Straße, wie jetzt im Bad Honnefer Fachausschuss deutlich wurde.
Es gibt diese Fälle, da stellt selbst der gewiefteste Verwaltungskenner die deutsche Bürokratie heftig in Frage. Für Dirk Wiehe, Fachdienstleiter Stadtplanung im Bad Honnefer Rathaus, ist die Lärmaktionsplanung Straße so ein Fall. 2018 hatte diese zuletzt stattgefunden. Fünf Jahre später, also 2023, steht die Novellierung an. Die Frage, was aus dem Lärmschutz an den 2018 identifizierten Straßen geworden ist, dürfte da nur folgerichtig sein. Die Antwort lautet: (fast) nichts. Und das ist gewissermaßen ein Geburtsfehler der Lärmaktionsplanung, die die Kommunen per Gesetz zwar für alle Straßenabschnitte in ihrem Hoheitsgebiet durchführen müssen, bei deren Umsetzung denselben Kommunen aber meist die Hände gebunden sind.
Die Bürokratie stellt sich selbst ein Bein
„Die Landesregierung unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Erfassung der Lärmbelastung und der Aufstellung der Lärmaktionspläne. Unter anderem erstellt das Landesumweltamt (Lanuv) die Lärmkarten für die Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern (...). Die Lärmkarten sind eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung“: Soweit die Erklärung auf der Internetseite des Landesministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. In die Realität übersetzen lasse sich das in den allermeisten Fällen nicht, machte Wiehe seinem Frust im Bauausschuss Luft.
Grund unter anderem: Was die Straßen mit dem meisten Verkehr und damit dem größten Lärm angeht, sind nicht die Kommunen Straßenbaulastträger, sondern Land und Bund. Bedeutet: Was immer dort an Lärmschutz umgesetzt werden sollte, muss „von oben“ kommen. Zu 2018: Die Stadt Bad Honnef verifizierte die Autobahn 3, die Bundesstraße 42 sowie die Linzer Straße und die Menzenberger Straße zwischen Linzer Straße und Honnefer Kreuz. Die Krux: Die A 3 ist Bundesangelegenheit. Auch die B 42 „gehört“ dem Bund. Und an Linzer Straße und Menzenberger Straße wieder ist das Land, konkret der Landesbetrieb Straßen NRW, zuständig.
Nur an der A3 ist etwas passiert
Einzig an der A 3 wurden Maßnahmen umgesetzt, so Wiehe. Die Anlieger etwa an der B in Höhe Rosenweg hingegen können ein Lied davon singen, dass von Lärmschutz dort nichts zu sehen ist, obwohl die Stadt den Bedarf sogar per Gutachten untermauerte. Und an Linzer und Menzenberger Straße legte der Landesbetrieb Straßen NRW, obwohl im Verfahren beteiligt, sein Veto gegen Maßnahmen wie Tempo 30 ein.
Erschwert werde die Sachlage dadurch, dass die Berechnungsgrundlage der maßgeblichen EG-Umgebungslärmrichtlinie von 2002, die 2005 mit einem Gesetz und ab 2006 mit der Verordnung über die Lärmkartierung in nationales Gesetz überführt wurde, sich von der Berechnung des Landesbetriebs Straßen NRW oft unterscheidet. Denn: Der Landesbetrieb legt eigene Modelle zugrunde - mit oft anderen Ergebnissen. Grundsätzlich gilt: Lärm wird nicht gemessen, sondern anhand von Modellen errechnet und so eine Durchschnittsbelastung ermittelt.
Das Ganze bringt selbst den erfahrenen Planer zur Verzweiflung. „Unsere Erfolgsbilanz aus 2018 ist, gelinde gesagt, überschaubar“, so Wiehe. Außer Spesen nix gewesen: Die Lärmaktionsplanung sei ein „Papiertiger“. Ausschussvorsitzender Werner Seifert (CDU) nahm den Faden auf. Schließlich habe die Politik der Verwaltung genug eigene Dinge ins Stammbuch geschrieben, „und dann müssen Sie sich mit so etwas beschäftigen, und nichts kommt dabei raus“, so Seifert an die Adresse Wiehes. Jerald Birenfeld (CDU) fragte, was schlimmstenfalls passiere, wenn man einfach keine Planung mache, um Ressourcen für anderes zu schonen - die Frage blieb naturgemäß unbeantwortet. Das Ganze sei wirklich ein Fall für einen Weckruf an die Landespolitiker, ergänzte Klaus Wegner (Grüne).
Es ist wie es ist: Die Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung Phase vier wird die Stadt wie gesetzlich vorgesehen organisieren; die entsprechenden Termine werden bekannt geben. Ob die lärmgeplagten Bürger auf Hilfe hoffen dürfen, da ist die Stadt dann wohl häufig wieder - raus.